Hallo Experten,
nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit darf ich ab 1.11 endlich wieder schaffen gehn.
Nun folgender Fall:
Die Stelle ist 200 km von meinem Erstwohnsitz entfernt. Mein Zweitwohnsitz ist nur ca. 30 km entfernt. Will nun meinen Erstwohnsitz ganz auflösen und in die nähe des Arbeitsplatzes ziehen (Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz machen).
Übernimmt die Arbeitsagentur die Umzugskosten?
Wie muss ich vorgehen?
Habe leider die Unterlagen nicht hier wo ich nachschlagen könnte von der AA und aus der HP von denen werde ich nicht schlau.
LG
Sandy
Ruf doch einfach mal bei deiner zuständigen Arbeitsagentur (Arbeitsamt) an. Es ist ja ganz nett, wenn du dir hier ein paar Meinungen einholst, aber die kompetenteste Auskunft kann dir mit Sicherheit ein Sachbearbeiter vom AA geben.
Gruß,
Sandrin
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Auf den Gedanken bin ich auch schon gekommen, aber da geht nie einer dran, versuche es seit Montag schon. Die mailbox von meinem Berater ist auch schon vollgequatscht und ich muss das bis Freitag wissen weil da der Umzug stattfindet…und hingehen ist auch nicht , da ich grad ca. 200 km von da entfernt bin. Und nu?
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Hallo, meines Wissens müssen Anträge beim Arbeitsamt immer vor Abschluss eines Arbeitsvertrages gestellt werden, denn für die zählt ja nur, dass du aus der Arbeitslosigkiet raus bist. Da wärst Du besser mit dem von Dir noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag hin und hättest arumentiert, dass Du den Job gern annehmen würdest aber den Umzug nicht bezahlen kannst. Wer dann weniger als XXX (ich sach mal 2.300 Euro brutto, einfach geschätzt) verdient, hat gute Chancen auf Übernahem der Kosten. So werden sie sich freuen, dass Du nen Job hast und Dir viel erfolg wünschen, befürchte ich…
Greetz, Bommel
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In dem Arbeitsamt werden doch sicherlich noch andere Leute arbeiten, oder? Ruf bei der Zentrale an und lass dich weiter verbinden.
Gruß,
Sandrin
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Hallo Sandy,
du musst auf jeden Fall den Antrag vor dem Umzug schriftlich stellen - nicht per Anruf. Also gehe zu deinem AA am bisherigen Wohnort.
Gruß
Otto
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Antragsteelung vor Unterscrift unter den Arbeitsvertrag ist schlicht falsch!
Wichtig ist Antragstellung vor dem leistungsbegründenden Ereignis, in dem Fall die Arbeitsaufnahme.
Das AA hat übrigens auch eine email und ein Fax.
Die Email setzt sich aus dem Arbeitsamt und @arbeitsagentur.de zusammen… also z.B. [email protected]
Holger
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