Bezahlt, aber Verkäufer liefert nicht

Hallo!

Nehmen wir an, ein Kunde K bestellt bei einem Verkehrsdienstleister (den wir mal mit „DB“ bezeichnen wollen) ein bestimmtes Produkt. Es ist Vorauskasse üblich und K zahlt auch fristgerecht. Irgendwann wundert sich K, dass er das Produkt nicht erhält und fragt nach. Es stellt sich heraus, dass K sich auf der Online-Überweisung im Eingabgefeld „Verwendungszweck“ vertippt hatte, so dass DB den Betrag nicht korrekt zuordnen konnte. K schickt die „falschen“ Überweisungsdaten an DB in der Hoffnung, dass nun der Betrag zugeordnet und das Produkt zugeordnet werden kann.

Doch nichts geschieht. Trotz mehrmaligem Nachbohren wird das Produkt auch zwei Monate später nicht geliefert.

K verfasst schließlich eine Mahnung, setzt ein Ultimatum von 14 Tagen an und droht mit rechtlichen Schritten.

Was muss K nun tun, wenn die 14 Tage verstreichen, ohne dass das Produkt geliefert wird? Zur Polizei gehen? Einen Anwalt nehmen erscheint angesichts des eher geringen Rechnungsbetrags von 57 Euro etwas überzogen.

Die gesamte Korrespondenz zwischen K und DB lief per Telefon oder Email ab. Macht das rechtlich einen Unterschied, dass da nichts auf Papier vorliegt? Sind ausgedruckte Emails rechtsgültig?

Michael

Zur Polizei gehen?

Die wird rein gar nichts tun. Sie ist nicht dafür da und hat auch nicht die Erlaubnis, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Einen Anwalt
nehmen erscheint angesichts des eher geringen Rechnungsbetrags
von 57 Euro etwas überzogen.

Dann muss man eben ohne Anwalt klagen. Mit Anwalt ist aber erfahrungsgemäß besser.

Die gesamte Korrespondenz zwischen K und DB lief per Telefon
oder Email ab. Macht das rechtlich einen Unterschied, dass da
nichts auf Papier vorliegt?

Nein.

Sind ausgedruckte Emails
rechtsgültig?

Diese Frage ergibt keinen Sinn. Was soll denn an einer E-Mail rechtsgültig oder nicht rechtsgültig sein?