Hallo,
Frau, alleinerziehend hat ein Kind (13). Frau übt einen VZ-Job aus, erhält aber wegen ihres geringen Einkommens zusätzlich AlG II für die Tochter.
Das Kind fährt auf Klassenfahrt.
Kann die Frau für die Klassenfahrt einen Antrag auf (anteilige) Kostenübernahme seitens des Amtes stellen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
Hallo
wenn Anspruch auf HartzIV, dann werden dort auch die Kosten für Klassenfahrten übernommen. Eine der wenigen Regelungen die Kinder nicht völlig ausgrenzen. Ob es nun nur anteilig ist, muss man beim Amt klären.
LG
Mikesch
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Hi,
ja, mehrtägige Klassenfahrten werden bei ALG2-Bezug von der ARGE übernommen.
Gruß
Nelly