Bezahlt ARGE wenn mehr als 6 Monate REHA

Mein Sohn (Hartz IV -Empfänger)soll nach 8 Monaten stationärem Klinikaufenthalt in Kürze in eine Langzeit- REHA, die zwischen 6 und 24 Monate dauern kann. Man hat ihm gesagt, wenn die REHA mehr als 6 Monate dauert, bezahlt die ARGE nichts mehr, sondern das Sozialamt zahlt ab dem 7. Monat nur noch ca. 90,–Euro Taschengeld im Monat. Ausserdem müsse er dann seinen 1. Wohnsitz an der REHA-Adresse anmelden. - Anmerkung: An den Wochenenden wird mein Sohn uns weiterhin (wie bisher) Samstags + Sonntags besuchen, hier baden, übernachten, essen usw…
Weiss jemand, ob das alles so rechtens ist und ob es irgendwie Grundsatzurteile dazu gibt??? BITTE um dringende Hilfe!
Herzlichen Dank an alle hier!

Guten Abend
Mit Reha und Arge kenne ich mich leider nicht aus. Aber geht doch mal zur Krankenkasse oder bittet mal einen Anwalt ( der sich damit auskennt) um Rat. Die erst Beratung eines Anwaltes ist meistens kostenfrei. Macht Euch dort mal kundig. Ach übrigens, es gibt Anwälte, welche sich mit Harz 4 auskennen.
Hoffe ich konnte wenigstens ein bißchen helfen, auch wenn ich selber keinen konkreten Hinweis geben konnte.

Gruß Manja

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Mein Sohn (Hartz IV -Empfänger)soll nach 8 Monaten

stationärem

Klinikaufenthalt in Kürze in eine Langzeit- REHA, die

zwischen

6 und 24 Monate dauern kann. Man hat ihm gesagt, wenn

die REHA

mehr als 6 Monate dauert, bezahlt die ARGE nichts

mehr,

sondern das Sozialamt zahlt ab dem 7. Monat nur noch

ca.

90,–Euro Taschengeld im Monat. Ausserdem müsse er

dann seinen

  1. Wohnsitz an der REHA-Adresse anmelden. - Anmerkung:

An den

Wochenenden wird mein Sohn uns weiterhin (wie bisher)

Samstags

  • Sonntags besuchen, hier baden, übernachten, essen

usw…

Weiss jemand, ob das alles so rechtens ist und ob es

irgendwie

Grundsatzurteile dazu gibt??? BITTE um dringende

Hilfe!

Herzlichen Dank an alle hier!

Hallo,da kann ich dir keine Antwort geben, da weiss ich
auch nicht 100% bescheid.
viellecht beim nachstenmal
tschuess

Entschuldige bitte die verspätete Antwort.
Man nennt es Übergangsgeld. Übergangsgeld überbrückt einkommenslose Zeiten während der Telnahme an Rehamaßnahmen oder an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es wird jedoch nur gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung besteht, in der Regel 6 Wochen. Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich jeweils nach dem Träger, in dem Fall die Agentur für Arbeit. Übergangsgeld muss beantragt werden. Arge müsste Übergangsgeld zahlen, da Dein Sohn Anspruch auf AlG II ja wohl hat und die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt. Ich kann Dir aber das nicht mit 100% iger Sicherheit sagen, da ich die ganzen Fakten nicht kenne. Die beste Hilfe in solcher Situation ist das Bürgertelefon. Da bekommst Du umgehend eine Antwort und die Formulare werden Dir zugeschickt. Die Nummer ist: 0180/ 5676713 oder 5676712.
Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn ich eine Mitteilung erhalten würde, ob meine Antwort richtig oder falsch war. Man lernt bei dieser Problematik nie aus.
Ich wünsche bei allen Vorhaben viel Glück und vor allem Geduld.

Mit freundlcihen Grüßen
Doreen

Hat es denn geklappt? Wollte mal nachfragen, ob sich in in der Zwischenzeit etwas getan hat?
Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
jodore