Meine Frau hatte eine Totgeburt. Müssen wir nun die Beerdigungskosten selbst bezahlen ?
Hallo Holger,
es gibt Situationen im Leben die besonders schwer sind, der Verlust eines Kindes gehört
hiermit sicher zu den Schwersten. Auch für uns als Bestattungsunternehmen ist dies immer eine Ausnahmesituation die nicht spurlos an uns vorüber geht, auch wenn wir ständig mit Trauer verbunden sind und uns täglich damit beschäftigen. Ich möchte Dir hiermit mein herzlichstes
Beileid aussprechen und wünsche Dir und Deiner Frau alles gute für die Zukunft.
Nun zu Deiner Frage:
Handelt es sich in Eurem Fall wirklich um eine Totgeburt, oder um eine Fehlgeburt?
Ich Frage das weil es da von Bundesland zu Bundesland unterschiede in der Bestattugspflicht gibt.
Ich versuche diese komplexe Thema einmal am Beispiel von Niedersachsen zu erklären.
Wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat, wenn sich keines dieser Merkmale des Lebens gezeigt hat, das Gewicht der Leibesfrucht jedoch mindestens 500g beträgt spricht man von einem in der Geburt verstorbenen Kind bzw. einer Totgeburt.
Hat sich keines dieser Merkmale des Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht weniger als 500g, handelt es sich um so genannte Fehlgeburt.
Der Unterschied liegt im wesentlichen darin, das Totgeburten Bestattungspflichtig sind und
Fehlgeburten bestattet werden können, aber nicht müssen. In diesen Fällen trägt auch der Bestattungspflichtige die Kosten, also Ihr.
Im Falle einer Fehlgeburt in der keine Erklärung der Eltern vor liegt, muss die Einrichtung, in der die Geburt, bzw. der Schwangerschaftsabbruch erfolgt, die Fehlgeburten in würdiger Form sammeln und bestatten. Diese trägt dafür auch die Kosten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen… Solltest Du noch Fragen haben melde Dich eben bei mir.
Gruß
Jan
Meine Frau hatte eine Totgeburt. Müssen wir nun die
Beerdigungskosten selbst bezahlen ?
hallo Herr Biermann,
das hängt von einigen Faktoren ab und auch dem Bundesland in dem Sie wohnen. Am besten Sie rufen mich an: 030-13899 677
Grüße
U.Gscheidel