Guten Tag,
Angenommen, jemand hat sich von einer Bekannten für die Theater-Aufführung des Kindes ein Kleid ausgeliehen. Da er dies sauber zurückgeben wollte hat er es gewaschen und dabei wurde wohl ein Faden des Gewebes (feiner Satinstoff) gezogen, welcher nun quer über das Kleid läuft.
Kann derjenige den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen, und falls nein - wieso nicht ??
Liebe Grüße an Alle !
Kann derjenige den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung
geltend machen, und falls nein - wieso nicht ??
„Gemietete, geliehene und zum Gebrauch überlassene“ Gegenstände sind in der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
„Gemietete, geliehene und zum Gebrauch überlassene“
Gegenstände sind in der privaten Haftpflichtversicherung
ausgeschlossen.
Wobei es auch Versicherungen gibt, die Schäden an geliehenen Gegenständen mit einschließen, bei uns z.B. bis 5.000 EUR maximiert. Also lohnt evtl. doch ein Blick in die Bedingungen!
Es gibt Versicherer die haben diesen Schutz drinne idR mit einer SB und einer Summenbegrenzung
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