Bezahlt der AG neue Brillengläser für den AN?

Hallo,

die Augen eines Mitdreißigers haben sich so dermaßen verschlechtert, dass er neue Gläser benötigt.

Diese Person hat einen reinen Bildschirmarbeitsplatz.

Muss der AG die neuen Brillengläser zumindest teilweise bezahlen, weil die neuen Gläser eben für den Job benötigt werden?

Danke für eure Antworten.

Gruß

Hallo,

die privat benötigte Brille geht den AG nix an - auch dann, wenn diese Brille für die Bildschirmarbeit ausreichend ist.

Lediglich wenn durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die der AN gem. § 11 ArbSchG verlangen kann
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__11.html
festgestellt wird, daß eine spezielle Brille für die Bildschirmarbeit benötigt wird, weil die private Brille nicht ausreichend ist, muß der AG eine Bildschirmbrille für die Arbeit zur verfügung stellen.
http://www.unfallkasse-berlin.de/content/rubrik/324…

&Tschüß
Wolfgang