Bezahlt die Unfallversicherung auch Sportverletzun

Hallo liebe Experten, ich habe seit einiger Zeit eine Unfallversicherung. Ich kenne auch den Versicherungsumfang, nur über eine Sportverletzung habe ich noch nichts lesen können. Wer kann mir da weiterhelfen? Danke.

Hallo pumuckl513,

bei einer privaten Unfallversicherung sollten auch Sportverletzungen mitversichert sein. Normaler Weise sind sie 24 Std. und weltweit versichert, (fast) egal bei welcher Unternehmung. So etwas wie Verletzung während eines Autorennens sind aber auf sicher nicht abgesichert.

Es gibt unzählige Unfallversicherungen, auch mit unterschiedlichen Leistungen - im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Makler oder Versicherungsvertreter, nicht das Sie eine Police haben, wobei Sie nur während der Arbeitszeit versichert sind, so etwas gibt es auch.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo!

Die Frage ist, ob die Sportverletzung als „Unfall“ passiert ist. Z.B. eine Knie- oder Bänderverletzung während des Fußballspiels (auch durch Foulspiel o.ä.), Umknicken beim Laufen oder Sturz mit dem Mountain-Bike, … DAS sind alles Verletzungen, die aufgrund eines UNFALLS passiert sind. Sind somit also durch die Unfall-Versicherung gedeckt.
Eine Sehnenscheidenentzündung (beim Tennis?) ist z.B. kein Unfall. Unfall = PLÖTZLICH eintretendes Ereignis mit Folgeschäden.
Du schreibst nicht, WELCHE Verletzung du hast, deshalb ist es schlecht möglich dir genauere Auskunft zu geben.
Auf alle Fälle: GUTE BESSERUNG!

Hallo,

es ist völlig egal ob Sport- oder anderweitig verursachte Verletzung. Entscheidend ist: Unfall oder nicht Unfall.

Wenn künftig mal eine (Unfall-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

weil das ein ganz normaler privert Unfall ist!!

Hallo,

Eine Unfallversicherung kann bekanntlich wegen einer Verletzung der versicherten Person nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich ein Unfall die Ursache der dauerhaften Beeinträchtigung war.

Die Verletzung muss also durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eingetreten sein.

Eine Verletzung z.B. bei einem Fußballspiel stellt grundsätzlich einen Unfall im Sinne der Unfall-Versicherungsbedingungen dar. Doch in manchen Fällen zieht der Unfallversicherer sogar vor Gericht und der Tat gibt es auch beim Fußballspielen zweifelhafte Fälle.

Umknicken auf dem Bolzplatz
Einen solchen Fall hatte das OLG Hamm im Urteil vom 15.08.2007 - 20 U 05/07 zu entscheiden. Das Oberlandesgericht Hamm hat sich jedoch eindeutig auf die Seite des Versicherungsnehmers gestellt und damit ein die Klage abweisendes Urteil des Landgerichts Essen abgeändert. Danach ist eine Verletzung beim „Kicken auf einem Bolzplatz“ in der Regel als Unfall im Sinne der Unfallversicherung anzusehen.

Hat sich der Versicherte danach durch Umknicken beim Fußballspielen auf einem Bolzplatz eine Knöchelverletzung (Fußwurzelausriss am Knochen unter dem linken Fuß) zugezogen, reicht es für den Nachweis eines Unfalls aus, wenn der Verletzte darlegt, dass der „Bolzplatz“ zahlreiche Unebenheiten aufwies und nach sachverständiger Auffassung keine greifbaren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Versicherte grundlos, also ohne Bodenunebenheit umknickte.

Allein die Tatsache, dass auf einem „Bolzplatz“ gespielt wurde, weist daraufhin, dass der Platz in einem schlechten Zustand war und vermutlich auch entsprechende Bodenunebenheiten aufwies. Es lagen auch keine anderen Anhaltspunkte (Spielen unter Alkoholeinfluss) vor, welche das Umknicken des Klägers ohne eine Bodenunebenheit plausibel hätten erklären können.

Zum Unfall während des Kickens auf dem Bolzplatz

Nach Ansicht der Richter am OLG Hamm hat sich daher die versicherte Person die Verletzung durch einen bedingungsgemäßen Unfall beim Fußballspielen zugezogen. Während des Fußballspiels, bei einem kämpferischen Einsatz um den Ball, habe der Kläger plötzlich einen Schrei ausgestoßen und sich das linke Bein gehalten. Diese Verletzung sei durch eine Unebenheit des Platzes verursacht worden und ist durch Lichtbilder nachweisbar.

Die versicherte Person sei in einer nicht zu erkennenden Kuhle eingeknickt. Dies könnten auch zwei Zeugen, die der Kläger erst später nach erfolgter Einreichung der Unfallmeldung ausfindig gemacht habe, bekunden.

Damit sind die Voraussetzungen der Unfallversicherung erfüllt. Zumindest wären die Regeln über den Anscheinsbeweis anzuwenden. Selbst wenn ein Unfall nicht vorgelegen haben sollte, sei die beklagte Unfallversicherung nach den Unfall-Versicherungsbedingungen eintrittspflichtig. Die beim Kläger zum Unfallzeitpunkt bestehenden degenerativen Veränderungen seien unerheblich.

Wie am Beispiel des obigen Urteils deutlich wird, kommt dem Wortlaut der Meldung an die Versicherungsgesellschaft eine hohe Bedeutung zu.

Eine ungeschickte Wortwahl bei der Formulierung in der Unfallmeldung kann so dazu führen, dass der Unfallversicherer die Zahlung der Versicherungssumme ablehnt.

Eine spätere Korrektur der Angaben in der Unfallversicherung klingt manchmal unglaubwürdig. Daher ist zu beachten, dass die Wortwahl in der Unfallanzeige genau bedacht werden sollte. Ein Vorschreiben bzw. Vorzeichnen der Unfallmeldung ist in vielen Fällen ein probates Hilfsmittel.
Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo liebe Experten, ich habe seit einiger Zeit eine
Unfallversicherung. Ich kenne auch den Versicherungsumfang,
nur über eine Sportverletzung habe ich noch nichts lesen
können. Wer kann mir da weiterhelfen? Danke.

jede private unfallversicherung zahlt auch bei sportverletzungen. ausnahme: alle motorsportlichen aktivitäen die zur erzielung einer höchstgeschwindigkeit dienen, z.b. kartfahren, motorrad/autorennen.
dafür gibt es sonderformen der unfallversicherung.
beste grüße

Guten Tag,

Die Definition für einen Unfall lautet: Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

Somit fallen auch Sportverletzungen grundsätzlich unter diese Definition.

Grüße
Esser

Hallo,
die UV kommt für Unfälle auf, die in sachlichem zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen.

oder meinen Sie nicht die gewerbliche, sondern eine private UV?
In diesem Fall hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Gruß
dan