Bei uns in der Firma findet zur Zeit ein Ersthelferlehrgang statt.Der Lehrgang ist von
8.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der Firma.
Die Firma stellt dafür von der Arbeit frei und bezahlt aber die volle Arbeitszeit die von 6.00 Uhr bis 14.15
geht.
Nun gibt es aber einige Mitarbeiter die auf Anweisung
Ihres Chef´s von 6 -8.30 Uhr in der Produktion arbeiten mußten.Nun meine Frage.
Ist es gerechtfertigt bzw. gesetzlich geregelt das diese Leute diese 2,5 Stunden als Überstunden bezahlt bekommen.Was meiner Meinung nach ja eine doppelte Bezahlung nach sich ziehen würde.