Bezahlte Freistellung für notwenigen Arztbesuch

Liebe Wissenden,
lt. unseren Traifvertrag bekommt man höchstens 3 Stunden am Tag innerhalb der Arbeitszeit bezahlt, wenn man eine notwendige Untersuchung beim Arzt hat. Allerdings steht dort nicht, ob nur die bescheinigte Zeit beim Arzt bezahlt wird oder auch die Fahrt zum Arzt und dann zur Firma? Wird nun die tatsächliche fehlende Zeit bezahlt oder nur die bescheinigte Zeit vom Arzt? Wenn ich also eine 3/4 Stunde beim Arzt war, allerdings aber 2,5 Std. gefehlt habe aufgrund der Hin-und Rückfahrt, welche Zeit wird hier berücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
LG Sly

Hallo Sly 1312,

meines Wissens gehört die Anfahrtszeit zum Arztbesuch.
Allerdings wird hier nur der direkte Weg vom / zum Arbeitsplatz / Arzt gemeint sein.
Ansonsten müsste ich den genauen Wortlaut wissen und welcher TV es ist.
LG wannsee

Halo,

nur wenn die Untersuchung aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden mußte hat man Anspruch auf Bezahlung.
Normalerweise wird auch eine angemessene Fahrtzeit bezahlt.
Wenn aber z.B. ein allgemeinmediziner mehrere km weiter weg aufgesucht wird obwohl in der näheren Umgebung auch einer ist hat man keinen Anspruch auf die weite Fahrt zum Arzt…Angemessene Wegzeit = normalerweise o.k.
mfg
MT

Hallo,
leider kann ich zu der Frage keine Antwort geben, weil sich mein Wissen nur auf die Technik von Zeiterfassungssystemen beschränkt und nicht auf Tariffeinheiten.
mfg
Günther