Bezahlte Freistellung zur Stellensuche?

Hallo liebe Wissende,
hat ein AN im befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Arbeitssuche? Im anzuwendenden TVöD findet sich keine Regelung, der AG ist der Ansicht, dass in diesem Fall der § 626 (Äh, oder ists § 616?) BGB nicht zutrifft.
Liebe Grüße Gabi

Hallo,
ich habe jetzt den entsprechenden § gefunden: § 629 BGB.
Lieber Gruß, Gabi

Hallo liebe Wissende,

Hallo,

§ 629 BGB findet hier allerdings keine Anwendung, weil bei § 629 BGB Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses zugrunde liegt, allerdings liegt im vorgetragenen fiktiven Fall ein befristetes Arbeitsverhältnis vor.

Insoweit kann dem AG hier nicht widersprochen werden,denn das Ende des Arbeitsverhältnis war dem AN bekannt.

Schönen Tag noch.

hat ein AN im befristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf
bezahlte Freistellung zur Arbeitssuche? Im anzuwendenden TVöD
findet sich keine Regelung, der AG ist der Ansicht, dass in
diesem Fall der § 626 (Äh, oder ists § 616?) BGB nicht
zutrifft.
Liebe Grüße Gabi

Mal wieder Unfug
Das ist erneut völlig falsch.

Denn bei befristeten Arbeitsverhältnissen entsteht der Anspruch auf Freistellung unter Umständen bereits 3 Monate vor Ende der Befristung.

Einzige Ausnahme: Das Beschäftigungsverhältnis war sehr kurz.

http://www.dgb-bw.de/sixcms/media.php/12/br_info_fr_…

Hi!

Zunächst: Es ist der § 629 BGB, der Chef vermutlich den § 616 BGB.

Wenn das befristete Arbeitsverhältnis nicht nur sehr kurz (z.B. als Probearbeitsverhältnis) galt, dann hat der Bewerber einen Anspruch auf Freistellung.

Tobe Dich hier aus :smile:

VG
Guido