Ich bin Oberschenkelamputiert und Erwerbsunfähigkeitsrentnerin.Meine Rente liegt unter dem Sozialsatz,daher bekomme ich eine Haushaltshilfe vom Amt bezahlt.
Jetzt habe ich völlig unerwartet eine kleine Erbschaft gemacht und die Haushaltshilfe beim Amt gekündigt,weil ich zur Zeit durch das Erbe die Hilfe selber zahlen kann und muß.
Jetzt wollen die Sachbearbeiter eine Sterbeurkunde und einen Erbschein haben,ich habe mich doch " Hilfeempfängerin" abgemeldet.
Muß ich und warum die geforderten Unterlagen wirklich vorlegen?
Sozialrechtsfragen sind nicht mein Ding. Ich würde schriftlich rückfragen. Es muss eine Antwort darauf geben, und zwar schriftlich. Übrigens kostet der Erbschein (Höhe je nach Nachlasswerthöhe), deshalb dürfte die Nachfrage berechtigt sein.
Vielen Dank für die Antwort,werde mich mal da durchwühlen ,ein Erbschein existiert eh nicht,lief alles mit Sterbeurkunde und Testament.