Hallo ihr Lieben,
nehmen wir an, jemand arbeitet an einem Autbahnrastplatz. Seine „normalen“ Arbeitszeiten sind: 7 Tage arbeiten, 7 Tage frei, jeweils Mo-So, wobei der Montag IMMER der erste Arbeitstag und der Sonntag IMMER der letzte Arbeitstag ist.
Nehmen wir weiterhin an, er wird krank und wird vom Arzt bis einschließlich dem Sonntag arbeitsunfähig geschrieben.
Der AG zahlt aber nur für die Zeit von Mo-Fr.
Warum werden die anderen 2 Tagen nicht mitgezahlt. Handelt der AG überhaupt rechtens??
Würde gerne eure Meinung hören (lesen
)
lg
naaney