Hallo!
Mal angenommen es wurde im vergangenen Jahr Lohnsteuer in Höhe von 10 € bezahlt. Diese 10 € möchte sich derjenige vom Finanzamt zurückholen. Müsste er dann überhaupt Steuermindernde Ausgaben (Werbungskosten) angeben um diese 10 € zurückzuholen? Schließlich ist der Arbeitnehmerpauschbetrag ja in Höhe von 920 € weit über der bezahlten Lohnsteuer von 10 €.
Müssen Werbungskosten angegeben werden?
Vielen Dank vorab!
Schöne Grüße
Martin
Hallo
Tja, kommt darauf an, ob das „zu versteuernde Einkommen“ den Grundfreibetrag von 7.664€ nicht überschreitet.
Das hängt halt davon ab, welche Einkünfte vorhanden und wie hoch diese sind und welche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen angefallen sind. Also so pauschal lässt sich das leider nicht sagen…
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich jetzt selbst nochmals schlau gemacht und ein paar Artikel durchgelesen.
Also wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 7.834 € liegt, muss ja keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Folgendes Angenommen:
Zu versteuerndes Einkommen: 5.000 €
Zu zahlende Einkommensteuer: 0 €
Abzüglich gezahlter LSt: -10 €
Einkommensteuer Rückerstattung: -10 €
Anderes Beispiel:
Zu versteuerndes Einkommen: 15000 €
Zu zahlende Einkommensteuer: 400 €
Abzüglich gezahlte LSt: -250 €
Einkommensteuer Nachzahlung: 150 €
Ist das so ungefähr richtig?
Also mir gehts nur ums Prinzip. Nehmt mir es daher nicht übel, wenn die Beträge evtl. nicht realitätsnah sind. Möchte das einfach mal so einigermaßen verstehen 
Vielen Dank vorab für die kommenden Antworten und noch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße
hallo Martiki
Ist das so ungefähr richtig?
Also mir gehts nur ums Prinzip. Nehmt mir es daher nicht übel,
wenn die Beträge evtl. nicht realitätsnah sind. Möchte das
einfach mal so einigermaßen verstehen 
ja, das kann man so stehen lassen. Du hast das Prinzip richtig erkannt.
Vielen Dank vorab für die kommenden Antworten und noch einen
schönen Sonntag!
danke, dir auch.
Gruß
Sonja