Hallo,
ich brauche und bitte euch um Hilfe. Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren bei meinem Chef, in meinem Arbeitsvertrag habe ich folgendes unterschrieben:
Besondere Vereinbarung:
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen (mein Chef) in den Fällen der Freistellung nach § 45 SGB V (Beaufsichtigung und Betreuung des erkrankten Kindes unter 12 Jahren) wird ausgeschlossen.
Kann er die Freistellung an sich dadurch ausschließen? Muss er mich unbezahlt freistellen? Kann er verlangen, die Arbeitszeit nachzuarbeiten? (keine Gleitzeit)… Er meint, das vom Lohn abzuziehen sei ein enorm großer Aufwand für ihn. Nicht mein Problem?
Der 616 BGB steht über dem 45 SGB V oder? Danach hätte ich doch sowieso den Anspruch auf bezahlte Freistellung im Krankheitsfall der Kinder. Zwar nicht soviele Tage, aber immerhin! Muss der 616 im Vertrag festgehalten sein oder ist seine Wirkung immer gültig?
Durch Unterbringung meines kranken Kindes kam ich 1/2 Stunde zu spät zur Arbeit. Er forderte mich zur Nacharbeit auf, da mir das nicht möglich war, hat mir 5,00 EUR für diese halbe Stunde abgezogen. Rein rechnerischer Br.Lohn lt Vertrag 7,50 Eur/ Std. Ist das ok? Darf er das überhaupt?
Ich bitte euch um viele Antworten die mir weiterhelfen könnten. danke 