Ich habe im Rahmen einer Ehescheidung vom Anwalt in der Erstberatung eine Beratung über den Trennungsunterhalt (700€ pro Monat) bekommen.
Hierfür hat er mir eine Geschäftsgebühr in Höhe von rund 800€ berechnet.
Auf meine Beschwerde hin meinte der Anwalt alles wäre korrekt, ich solle zahlen. Er hätte sogar auf eine Einigungsgebühr verzichtet.
Nach außen hin ist der Anwalt nicht tätig geworden.
Bei der Rechtsanwaltskammer hatte ich ein Schiedsgutachten beauftragt.
Der Anwalt hat eine Fristverlängerung beantragt und sich dann nicht geäußert.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Mittlerweile weiß ich, dass die Geschäftsgebühr nicht hätte berechnet werden dürfen.
Gezahlt habe ich im März 2014.
Frage: Kann ich im Nachhinein noch etwas machen, da der Anwalt mich hier arglistig getäuscht hat? …eine Klage einreichen oder so?
Ich habe auch eine Rechtsschutz Versicherung.
Vielen Dank!
Hallo
Was spricht denn dagegen, diese Rechtsschutzversicherung zu diesem Zweck in Anspruch zu nehmen?
Eigentlich reicht man nicht direkt Klage ein, sondern fordert die Person auf, die entstandenen Kosten zu erstatten, mit genauem Termin, bis wann dies zu geschehen hat, und natürlich auch mit einer Begründung, wieso man meint, diesen Anspruch zu haben (nachweislich, per Einschreiben). Dann mahnt man vielleicht noch ein oder zwei Mal, wenn man will, und dann käme das gerichtliche Mahnverfahren.
Ich kann mir vorstellen, dass es sich hier um einen sogenannten Bereicherungsanspruch handelt, der innerhalb von drei Jahren verjährt, das ist aber nur meine Meinung. Der RA von deiner Rechtsschutzversicherung weiß bestimmt, ob es zutrifft. - Wann die Verjährung in diesem Falle anfangen würde zu laufen, wüsste ich nicht, deswegen ist es vielleicht ratsam, schnell was zu unternehmen.
Viele Grüße
Bißchen seltsam oder findest Du nicht ?
Da wird ein Schiedsverfahren eingeleitet, was für den Anwalt bindend wäre und wenn der sich weigert oder verzögert, dann verläuft das im Sande ?
Ist es nicht so, das dann der Schiedsspruch wie beantragt erteilt wird und er Anwalt „verurteilt“ wird, ganz oder anteilig zurückzuzahlen ?
Das das Verfahren von der Rechtsanwalts Kammer einfach so eingestellt wird wenn der Beschuldigte sich nicht äussert hat mich auch sehr überrascht.