Hallo,
Angenommen, eine Ehefrau hat im Dez. 2011 eine Steuer-Schätzung für das Jahr 2010 bezahlt. Darin enthalten waren über 4000.-€ Umsatzstuer (fürs Jahr 2010).
Kann sie diese Zahlung dann unter dem Punkt „in 2011 an das FA abgeführte und ggf. verrechnete USt.“ in die Betriebsausgaben 2011 reinrechnen? Oder sind damit nur Ust.-Vorauszahlungen gemeint und erlaubt.
Und angenommen, sie hat von ihrem Konto auch die gesondert ausgewiesene Jahresumsatzsteuer (aus der Schätzung) für IHREN EHEMANN mit bezahlt. Wie wird das denn veranlagt? Ist das dann eine Ausgabe von IHR, oder eine Zahlung, die er als abgeführte USt. in SEINE Betriebsausgaben reinrechnen kann?
(Ehepaar, veranlagen gemeinsam, aber getrennte Konten, beide in unterschiedlichen Berufen selbständig tätig)
Danke.
Michi