Bezahlte USt.-Schätzung Jahr in Betriebsaugaben?

Hallo,

Angenommen, eine Ehefrau hat im Dez. 2011 eine Steuer-Schätzung für das Jahr 2010 bezahlt. Darin enthalten waren über 4000.-€ Umsatzstuer (fürs Jahr 2010).

Kann sie diese Zahlung dann unter dem Punkt „in 2011 an das FA abgeführte und ggf. verrechnete USt.“ in die Betriebsausgaben 2011 reinrechnen? Oder sind damit nur Ust.-Vorauszahlungen gemeint und erlaubt.

Und angenommen, sie hat von ihrem Konto auch die gesondert ausgewiesene Jahresumsatzsteuer (aus der Schätzung) für IHREN EHEMANN mit bezahlt. Wie wird das denn veranlagt? Ist das dann eine Ausgabe von IHR, oder eine Zahlung, die er als abgeführte USt. in SEINE Betriebsausgaben reinrechnen kann?

(Ehepaar, veranlagen gemeinsam, aber getrennte Konten, beide in unterschiedlichen Berufen selbständig tätig)

Danke.
Michi

Angenommen, eine Ehefrau hat im Dez. 2011 eine
Steuer-Schätzung für das Jahr 2010 bezahlt. Darin enthalten
waren über 4000.-€ Umsatzsteuer (fürs Jahr 2010).

Kann sie diese Zahlung dann unter dem Punkt „in 2011 an das FA
abgeführte und ggf. verrechnete USt.“ in die Betriebsausgaben
2011 reinrechnen?

Ja, sofern eine EÜR gemeint ist.

Oder sind damit nur USt.-Vorauszahlungen
gemeint und erlaubt.

Nein.

Und angenommen, sie hat von ihrem Konto auch die gesondert
ausgewiesene Jahresumsatzsteuer (aus der Schätzung) für IHREN
EHEMANN mit bezahlt. Wie wird das denn veranlagt? Ist das dann
eine Ausgabe von IHR, oder eine Zahlung, die er als abgeführte
USt. in SEINE Betriebsausgaben reinrechnen kann?

Jeder hat seine eigenen Betriebsausgaben zu zahlen. Hat es jemand anderes übernommen, dann hat sich eine Verbindlichkeit gegenüber der anderen Person ergeben. Ich würde es dennoch bei demjenigen in den Betriebsausgaben erfassen, der sie gemäß Bescheid hätte zahlen sollen. (Thema Novation)

Mit freundlichen Grüßen

Ronald