Bezahltes Praxissemester + 400€-Job nebenbei

Guden!

Es ist heutzutage ja relativ einfach einen 400 Euro-Job zu finden. Auch prima dass es steuerfrei ist. Kommt ein zweiter Job dazu wird es kompliziert bis unmöglich.

Meine Frage bezieht sich auf den Fall, dass ein Student im Rahmen seines Studiums ein Praxissemester ( 3 - 4 Monate) bei einem Betrieb abzuleisten hat. Wenn er dort eine Vergütung von 500 Euro bekommt und nebenbei aber noch einem Minijob auf 400€-Basis nachgehen möchte,
was muss er tun und beachten, welche Pflichten haben die Arbeitgeber zu erfüllen, wo kann man das (verständlich, und kein Beamtendeutsch) nachlesen ?

Bin gespannt auf Eure Antworten und schonmal danke.

Hallo,

Es ist heutzutage ja relativ einfach einen 400 Euro-Job zu
finden. Auch prima dass es steuerfrei ist. Kommt ein zweiter
Job dazu wird es kompliziert bis unmöglich.

Unmöglich ist in der Sozialversicherung gar nichts, und mehrere Beschäftigungen zählen da noch zu den einfachen Sachen.

Wenn er dort eine Vergütung von
500 Euro bekommt und nebenbei aber noch einem Minijob auf
400€-Basis nachgehen möchte,

was muss er tun und beachten,

Der AN muss relativ wenig beachten. Die Angaben machen, die der Arbeitgeber von ihm verlangt und beide Arbeitgeber über den anderen Job informieren.

welche Pflichten haben die
Arbeitgeber zu erfüllen,

Meldepflichten, Beiträge abführen, anständige Lohnunterlagen führen.

wo kann man das (verständlich, und
kein Beamtendeutsch) nachlesen ?

Wie detailliert solls denn sein?

Versuchs mal hiermit:

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituatio…

Und wenns um die Konstellation Hauptjob + Minijob geht:

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/3 hauptberuf und minijob/hauptberuf und minijob.html)

Greetz
S_E

Danke, die beiden Links helfen mir weiter. Kann ein Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer untersagen einen zweiten Job anzunehmen, da ihm dadurch die Annehmlichkeiten nichts abführen zu müssen abhanden kommen?

Kann ein
Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer untersagen einen zweiten Job
anzunehmen, da ihm dadurch die Annehmlichkeiten nichts
abführen zu müssen abhanden kommen?

Ob er es ihm regelrecht verbieten kann, bezweifele ich und man i.d.R. bei diesen Zweitjobs davon ausgehen kann, dass sie überhaupt nichts mit dem ersten Job zu tun haben so dass es zu Interessenkonflikten kommen könnte (soweit stecke ich aber im Arbeitsrecht nicht drin).

Es ist aber ein gutes Druckmittel vom Arbeitgeber, nach dem Motto „Entweder - Oder“.

„Nichts abführen“ gibt es m.E. bei einer Beschäftigung gar nicht. Zumindestens Steuern werden meines Wisses nach immer fällig.

Greetz
S_E