Bezahlung angelehnt an Manteltarifvertrag

Hallo,

eine Bekannte hat in einer Firma neu angefangen und traut sich ihre Frage dort nicht zu stellen:
In ihrem Arbeitsvertrag steht „Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an der Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe“. Was heißt „angelehnt“? Heisst das, die Bezahlung erfolgt genauso wie im MTV oder hat der AG durch die Formulierung mehr Gestaltungsspielraum? Meine Bekannte hat zum Beispiel gehört, dass es in der Vergangenheit öfters vorgekommen ist, das Lohnerhöhungen, die im MTV standen, nicht gewährt wurden oder erst mit 6 Monaten Verspätung; natürlich ohne Nachzahlung. In der Firma (kleine Klitsche) gibt es keinen Betriebsrat und Proteste sind lt. Kollegen in der Vergangenheit immer mit „Wenn Ihnen was nicht passt, draußen stehen zehr Arbeitslose, die ihren Job gern hätten!“ abgewimmelt worden. Grundsätzlich ist meine Bekannte ja heilfroh, dass sie wieder einen Job hat, aber ihre Rechte würde sie schon gerne kennen.

Neugieriger Gruß

Harry

In ihrem Arbeitsvertrag steht „Die Bezahlung erfolgt in
Anlehnung an der Manteltarifvertrag für das private
Omnibusgewerbe“. Was heißt „angelehnt“? Heisst das, die
Bezahlung erfolgt genauso wie im MTV oder hat der AG durch die
Formulierung mehr Gestaltungsspielraum?

Hallo Haribo, dazu sollte man zumindest den Inhalt des erwähnten MTV kennen. „In Anlehnung“ ist eben nicht ganz genau so als wenn da stünde „…Bezahlung erfolgt nach dem MTV xxxx…“. Ich würds - mal ganz vorsichtig ausgedrückt - als Richtwert nehmen.

In der Firma (kleine Klitsche) gibt es
keinen Betriebsrat

Wieviele Mitarbeiter?

und Proteste sind lt. Kollegen in der
Vergangenheit immer mit „Wenn Ihnen was nicht passt, draußen
stehen zehr Arbeitslose, die ihren Job gern hätten!“
abgewimmelt worden.

Da ist der Arbeitgeber mit so nem Spruch aber heute nicht mehr auf dem neuesten Stand, denn es dürften mit Sicherheit mittlerweile mehr als 10 Arbeitlose sein.

Grundsätzlich ist meine Bekannte ja
heilfroh, dass sie wieder einen Job hat, aber ihre Rechte
würde sie schon gerne kennen.

Die bestehen in den ersten 6 Monaten in arbeiten und „Füsse still halten“. (sorry, wenn man das so ausdrücken muss, aber in den ersten 6 Monaten gibts nun mal - außer wenige Ausnahmen - keinen Kündigungsschutz und bei sehr kleinen Firmen auch danach nicht)

MfG

Hallo

In ihrem Arbeitsvertrag steht „Die Bezahlung erfolgt in
Anlehnung an der Manteltarifvertrag für das private
Omnibusgewerbe“. Was heißt „angelehnt“? Heisst das, die
Bezahlung erfolgt genauso wie im MTV oder hat der AG durch die
Formulierung mehr Gestaltungsspielraum?

(…)„In Anlehnung“ ist eben nicht ganz genau
so als wenn da stünde „…Bezahlung erfolgt nach dem MTV
xxxx…“. Ich würds - mal ganz vorsichtig ausgedrückt - als
Richtwert nehmen.

Eine nicht konkrete Vereinbarung des geschuldeten Arbeitslohnes wäre aber unwirksam…

Gruß,
LeoLo

Seit wann werden die Entgelte im Manteltarifvertrag festgelegt? Entgelte werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt! Offensichtlich kennt der Arbeitgeber den diesbezüglichen Tarifvertrag nur vom Hörensagen, und alleine das würde mich skeptisch machen. Im übrigen handelt es sich um eine äußerst schwammige und auslegbare Formulierung.

Gruß

Hallo

In ihrem Arbeitsvertrag steht „Die Bezahlung erfolgt in
Anlehnung an der Manteltarifvertrag für das private
Omnibusgewerbe“. Was heißt „angelehnt“? Heisst das, die
Bezahlung erfolgt genauso wie im MTV oder hat der AG durch die
Formulierung mehr Gestaltungsspielraum?

Hallo

Seit wann werden die Entgelte im Manteltarifvertrag
festgelegt? Entgelte werden im Lohn- und Gehaltstarifvertrag
geregelt! Offensichtlich kennt der Arbeitgeber den
diesbezüglichen Tarifvertrag nur vom Hörensagen, und alleine
das würde mich skeptisch machen.

Naja, dann steht im MTV aber der Verweis auf den Lohn- und Gehaltstarifvertrag. Zudem werden auch Zuschläge, Lohngruppen, o.ä. im MTV geregelt. Insofern ist die Formulierung an sich schon so korrekt, nur eben nicht ganz. :open_mouth:)

Gruß,
LeoLo