Hallo,
folgendes:
Person A arbeitet als raumpflegerin von Montag bis freitag. Einmal im Monat auch samstag und sonntag.
Sonntag gibt es 50% zuschlag. ist das richtig??
Jetzt muss Person A auch Pfingstsonntag und Pfingstmontag arbeiten. Wie muss das vergütet werden?
Den Sonntag mit 50% wegen wochendarbeit plus 100% zusätzlich wegen feiertagsaufschlag???
MFG Vincent
Klarer Fall
Hallo,
Das hängt glasklar davon ab, was diesbezüglich vertraglich vereinbart ist.
Gruß,
Michael
Hallo,
das ist arbeitsbertraglich nicht geregelt.Zumindest steht nichts darüber im Arbeitsvertrag.
deshalb ja auch die Frage hier.
MFG Patrick
Hi!
das ist arbeitsbertraglich nicht geregelt.Zumindest steht
nichts darüber im Arbeitsvertrag.
Wenn auch kein MTV greift, dann gibt es für den Feiertag einen Ersatzruhetag, der innerhalb von 8 Wochen zu gewähren ist.
Dieser Ersatzruhetag kann aber auf einen ohnehin arbeitsfreien Werktag (also auch Samstag!) fallen.
Wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum es ohne Vereinbarung am Sonntag 50% gibt…
Gruß
Guido
Hi
Den Sonntag mit 50% wegen wochendarbeit plus 100% zusätzlich
wegen feiertagsaufschlag???
Pfingstsonntag ist kein Feiertag, ebenso wenig, wie Ostersonntag einer ist.
Gruß
Guido
Hallo Guido,
das stimmt:
Pfingstsonntag ist kein Feiertag, ebenso wenig, wie
Ostersonntag einer ist.
Allerdings ist in den Lohnsteuerrichtlinien (Nummer habe ich nicht im Kopf, wird aber gern nachgereicht)dargestellt, dass der Pfingstsonntag und Ostersonntag unschädlich als Feiertage im Sinne § 3 EStG abgerechnet werden können.
An den UP. Falls der AG einen Sonntagszuschlag bezahlt, darf er nicht mit dem Feiertagszuschlag zusammengerechnet werden, also entweder Sonntag oder Feiertag.
Viele Grüße
Gesine
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dann auch komplett 
Hi!
An den UP. Falls der AG einen Sonntagszuschlag bezahlt, darf
er nicht mit dem Feiertagszuschlag zusammengerechnet werden,
also entweder Sonntag oder Feiertag.
Das gilt natürlich nur für die steuer- und sv-liche Behandlung 
VG
Guido
Genau
Das habe ich vergessen.
Schönen freien Tag
Gesine
Guten Tag,
wenn Sie sich wirklich sicher sein wollen und Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden wollen, wenden Sich sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht .
Ich war auch schon mal in solch einer unklaren Situation und der Anwalt hat mir geholfen und es gab hinterher kein „böses Blut“
LG
Spaßig
Hi!
wenn Sie sich wirklich sicher sein wollen und Ärger mit dem
Arbeitgeber vermeiden wollen, wenden Sich sich an einen Fach anwalt für Arbeitsrecht .
Das ist süß 
Wenn man Ärger mit dem AG haben möchte, ist die Wahrscheinlichkeit, diesen mit einem Anwalt zu erreichen, nicht wirklich auf einem niedrigen Niveau.
Vor allem dann, wenn das persönliche Gespräch mit dem AG und/oder der Weg über den BR direkt übersprungen wird (was man hier nicht weiß).
Gruß
Guido