Hallo,
Nehmen wir an A ist angestellt im Krankenhaus als A(Ä)rzt/in.
A. hat den Einstellungsvertrag zum 1.1.09 unterschrieben, da der Chef sagte, hier verdienen sie überall gleich viel.(sprich in den Krankenhäusern in der Umgebung und auch im Haus). Jetzt hat A nach 1 Monat erfahren, dass ein anderer Kollege B (auch A(Ä)rzt/in) , der im alten Jahr eingestellt (1.7.08) wurden, mehr verdient. Grund ist, dass er einen anderen Tarifvertrag als Tarifgrundlage hat.
A. hat AVR und B. hat BAT-KF. Beide Tarifverträge existieren nebeneinander seit Jahren. Wobei die alten Kollgen (A(Ä)rzt/in), die seit Jahren im gleichen KH arbeiten, alle BAT-KF haben.
Am Anfang ist es nicht so schlimm, aber im Verlauf der Arbeit so
in 5 jahren ist sind das immerhin 900 Euro brutto im Monat Gehaltsunterschied, Später dann 2200 Brutto/monat. Zudem würde der Tarifvertrag von A. 38,5 Stunden vorsehen, der von B. (BAT-KF) 42.h vorsehen.
Es wurde einfach die Stundenzahl von A. auf 42h gestreckt, aber das Gehalt entspricht aber dem einer 38,5h Stelle.
Dann exisistieren Kleinigkeiten, die in den unterscheidelichen
Tarifverträgen anderes geregelt sind. So dürfte der Kollege A. nicht länger als 48h/woche arbeiten, der B. kann mit der sog. Opt Out Regelung bis zu 60h/Woche arbeiten. Dies ist notwendig weil die Bereitschaftsdienste 16h einmal die Woche dauern. (42h+16h=58h).
Aber da sagt die Geschäftsführung, das ist zulässig. Zudem wird der gleiche Bereitschaftsdienst bei A anderes bzw. schlechter bezahlt als bei B. Das ist an sich ungerecht, da Kollege B und die anderen Kollegen bei gleicher Arbeit mehr verdienen und noch andere Vorteile haben…
Die Tarifverträge exisitieren seit langer Zeit nebeneinander. Sie sind im Jahr 2007 neu aufgesetzt worden. Ab Anfang 2008 rückwirkend zur Geltung gekommen. Die Verwaltung sieht dort jetzt ein rießiges Sparpotential und stellt nur noch Leute nach den billigstem Tarif ein. Gleich Arbeit weniger Geld.
Ich habe im Dezember gelesen, das sei wegen des Gleichstellungsgesetzes verboten?!
Liebe Grüsse
Anja