Bezahlung bei gleicher Tätigkeit

Hallo,

Nehmen wir an A ist angestellt im Krankenhaus als A(Ä)rzt/in.
A. hat den Einstellungsvertrag zum 1.1.09 unterschrieben, da der Chef sagte, hier verdienen sie überall gleich viel.(sprich in den Krankenhäusern in der Umgebung und auch im Haus). Jetzt hat A nach 1 Monat erfahren, dass ein anderer Kollege B (auch A(Ä)rzt/in) , der im alten Jahr eingestellt (1.7.08) wurden, mehr verdient. Grund ist, dass er einen anderen Tarifvertrag als Tarifgrundlage hat.
A. hat AVR und B. hat BAT-KF. Beide Tarifverträge existieren nebeneinander seit Jahren. Wobei die alten Kollgen (A(Ä)rzt/in), die seit Jahren im gleichen KH arbeiten, alle BAT-KF haben.
Am Anfang ist es nicht so schlimm, aber im Verlauf der Arbeit so
in 5 jahren ist sind das immerhin 900 Euro brutto im Monat Gehaltsunterschied, Später dann 2200 Brutto/monat. Zudem würde der Tarifvertrag von A. 38,5 Stunden vorsehen, der von B. (BAT-KF) 42.h vorsehen.
Es wurde einfach die Stundenzahl von A. auf 42h gestreckt, aber das Gehalt entspricht aber dem einer 38,5h Stelle.
Dann exisistieren Kleinigkeiten, die in den unterscheidelichen
Tarifverträgen anderes geregelt sind. So dürfte der Kollege A. nicht länger als 48h/woche arbeiten, der B. kann mit der sog. Opt Out Regelung bis zu 60h/Woche arbeiten. Dies ist notwendig weil die Bereitschaftsdienste 16h einmal die Woche dauern. (42h+16h=58h).
Aber da sagt die Geschäftsführung, das ist zulässig. Zudem wird der gleiche Bereitschaftsdienst bei A anderes bzw. schlechter bezahlt als bei B. Das ist an sich ungerecht, da Kollege B und die anderen Kollegen bei gleicher Arbeit mehr verdienen und noch andere Vorteile haben…
Die Tarifverträge exisitieren seit langer Zeit nebeneinander. Sie sind im Jahr 2007 neu aufgesetzt worden. Ab Anfang 2008 rückwirkend zur Geltung gekommen. Die Verwaltung sieht dort jetzt ein rießiges Sparpotential und stellt nur noch Leute nach den billigstem Tarif ein. Gleich Arbeit weniger Geld.
Ich habe im Dezember gelesen, das sei wegen des Gleichstellungsgesetzes verboten?!

Liebe Grüsse

Anja

Gleiches Geld für die sogenannte gleiche Arbeit ist eine Illusion… da müsste ich ja alle Mitarbeiter gleich bezahlen und würde die Vertragsfreiheit des einzelnen einschränken…

Gleiches Geld für die sogenannte gleiche Arbeit ist eine
Illusion… da müsste ich ja alle Mitarbeiter gleich bezahlen
und würde die Vertragsfreiheit des einzelnen einschränken…

Es geht ja nicht um die AT Verträge, die man jederzeit abschließen kann und dort vereinbaren kann, was eben geht.
Es geht doch um Tarifverträge, als um Verträge für Gruppen, die exakt die gleich Tätigkeit machen.

Hallo,

A. hat AVR und B. hat BAT-KF. Beide Tarifverträge

AVR und BAT-KF sind keine Tarifverträge.
Siehe http://lexetius.com/2002/10/158

existieren nebeneinander

Was soll das heißen?

Ich habe im Dezember gelesen, das sei wegen des
Gleichstellungsgesetzes verboten?!

Das AGG sagt nichts zu unterschiedlicher Behandlung wegen Geltung unterschiedlicher Tarifverträge bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien (oder ähnlichen kirchlichen ‚‚Konstrukten‘‘).
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

MfG

Hallo,

A. hat AVR und B. hat BAT-KF. Beide Tarifverträge

AVR und BAT-KF sind keine Tarifverträge.
Siehe http://lexetius.com/2002/10/158

Ok, danke, wusste ich gar nicht…

existieren nebeneinander

Was soll das heißen?

dass die Verwaltung die Arbeitsvertragsrichtlinie nimmt, die am günstigsten ist. So haben viele Mitarbeiter BAT-KF die anderen AVR. AVR hat bei den letzten Verhandlungen eben schlechter abgeschnitten, so dass die Bezahlung schlechter wurde. Vorher war AVR besser bzw. nahezu gleich.

Ich habe im Dezember gelesen, das sei wegen des
Gleichstellungsgesetzes verboten?!

Das AGG sagt nichts zu unterschiedlicher Behandlung wegen
Geltung unterschiedlicher Tarifverträge bzw.
Arbeitsvertragsrichtlinien (oder ähnlichen kirchlichen
‚‚Konstrukten‘‘).
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

Wenn aber bespielsweise jede Frau AVR und jeder Mann BAT-KF kriegen würde?

Danke und schönen Sonntag

dass die Verwaltung die Arbeitsvertragsrichtlinie nimmt, die
am günstigsten ist. So haben viele Mitarbeiter BAT-KF die
anderen AVR. AVR hat bei den letzten Verhandlungen eben
schlechter abgeschnitten, so dass die Bezahlung schlechter
wurde. Vorher war AVR besser bzw. nahezu gleich.

Klingt ziemlich ungewöhnlich. Nachvollziehbar wäre, dass die Firma zu einem bestimmten Zeitpunkt umgestellt hat (BAT-KF -> AVR oder AVR -> BAT-KF) und dass alle neuen Kräfte nur noch nach dem neuen ‚‚Tarif‘‘ eingestellt werden würden, aber nicht, dass die Firma mal gerade so auswählen kann, was ihr für den neuen Mitarbeiter günstiger erscheint.

Wäre interessant für einen Anwalt für Arbeitsrecht. Da sollte man aber vorher abchecken, ob der Ahnung im Bereich krichliches Arbeitsrecht hat!!! (Ist nicht jedermanns Sache. Hab da selber schon mal böse Schiffbruch mit nem RA erlitten)

Wenn aber bespielsweise jede Frau AVR und jeder Mann BAT-KF
kriegen würde?

Das wäre dann bei gleichen Voraussetzungen und gleicher Tätigkeit allerdings eine Benachteiligung nach dem AGG.

dass die Verwaltung die Arbeitsvertragsrichtlinie nimmt, die
am günstigsten ist. So haben viele Mitarbeiter BAT-KF die
anderen AVR. AVR hat bei den letzten Verhandlungen eben
schlechter abgeschnitten, so dass die Bezahlung schlechter
wurde. Vorher war AVR besser bzw. nahezu gleich.

Klingt ziemlich ungewöhnlich. Nachvollziehbar wäre, dass die
Firma zu einem bestimmten Zeitpunkt umgestellt hat (BAT-KF
-> AVR oder AVR -> BAT-KF) und dass alle neuen Kräfte
nur noch nach dem neuen ‚‚Tarif‘‘ eingestellt werden würden,
aber nicht, dass die Firma mal gerade so auswählen kann, was
ihr für den neuen Mitarbeiter günstiger erscheint.

Leider wird es so gemacht.

Wäre interessant für einen Anwalt für Arbeitsrecht. Da sollte
man aber vorher abchecken, ob der Ahnung im Bereich
krichliches Arbeitsrecht hat!!! (Ist nicht jedermanns Sache.
Hab da selber schon mal böse Schiffbruch mit nem RA erlitten)

Ja ich auch, sage nur Schlichtungsstelle… mit dem Ende, dass man sich als Arbeitgeber ja nicht daran halten muss…

Wenn aber bespielsweise jede Frau AVR und jeder Mann BAT-KF
kriegen würde?

Das wäre dann bei gleichen Voraussetzungen und gleicher
Tätigkeit allerdings eine Benachteiligung nach dem AGG.

ok, aber dann verstehe ich

Hallo Anja,

Es geht doch um Tarifverträge, als um Verträge für Gruppen,
die exakt die gleich Tätigkeit machen.

Auch für Leute, die „exakt die gleiche Tätigkleit machen“ gibt es kein Recht auf gleiche Bezahlung!
Ein Tarifvertrag regelt zwar einiges, aber auch kann man aussertarifliche Zulagen, mehr Urlaubstage o.Ä. individuell verhandeln.
Ausserdem gelten in dem von dir geschilderten Fall ja nicht mal die gleichen Tarifverträge.
Dumm gelaufen, aber Vertrag ist Vertrag.

Grüße von
Tinchen

Leider wird es so gemacht.

Ich hoffe, dass es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Auch wenn kirchliche AG ihr eigenes Süppchen kochen [dürfen], kann ich mir doch nicht wirklich vorstellen, dass hier willkürlich die Regelungen angewendet werden, die gerade die ‚‚Billigvariante‘‘ darstellen.

ok, aber dann verstehe ich ‚‚der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität‘‘ schützen. Nicht mehr und nicht weniger.

Hallo Tinchen,

Es geht doch um Tarifverträge, als um Verträge für Gruppen,
die exakt die gleich Tätigkeit machen.

Auch für Leute, die „exakt die gleiche Tätigkleit machen“ gibt
es kein Recht auf gleiche Bezahlung!
Ein Tarifvertrag regelt zwar einiges, aber auch kann man
aussertarifliche Zulagen, mehr Urlaubstage o.Ä. individuell
verhandeln.

Ja die AT Verträge. Ich sage den neuen ja immer, vorher verhandeln bevor ihr unterschreibt.

Ausserdem gelten in dem von dir geschilderten Fall ja nicht
mal die gleichen Tarifverträge.

Ok, dann weiss ich jetzt Bescheid. :smile:

Dumm gelaufen, aber Vertrag ist Vertrag.

Ja, geschickt vorher verhandeln ist besser :smile:

Danke nochmals :smile:

Anja

Leider wird es so gemacht.

Ich hoffe, dass es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Auch
wenn kirchliche AG ihr eigenes Süppchen kochen [dürfen], kann
ich mir doch nicht wirklich vorstellen, dass hier
willkürlich die Regelungen angewendet
werden, die gerade die ‚‚Billigvariante‘‘ darstellen.

Naja werden wir im VErlauf sehen was dabei rauskommt

ok, aber dann verstehe ich ''der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des

Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität’’ schützen. Nicht mehr und nicht weniger.