Mein Sohn arbeitet vorrübergehend bei einer Zeitarbeitsfirma und ist von 2Wochen nur 3x eigesetzt worden.Nun ist meine Frage, ob die Zeitarbeitsfirma trotzdem den vollen Lohn zahlen muß,oder bekommt er nur die geleisteten Stunden vergütet?
vielen Dank für Ihre Mühe
Ihre Anfrage kann man so nicht beantworten. Grundsätzlich sind da nämlich verschiedene Regelungen möglich, von einen festen Gehaltsanspruch bis zu einem an tatsächliche Einsätze gebundenen gehalt. Die entsprechende für ihn Regelung dürfte sich im Arbeitsvertrag ihres Sohns finden.
Mfg
Mawabo
hallo,
der sohn hat anspruch auf die vergütung der stunden, die in seinem arbeitsvertrag stehen.
das risiko eines nicht-einsatzes trägt die zeitarbeitsfirma.
sollte in seinem vertrag auch fahrtgeld oder verpflegungsmehraufwand (vma) enthalten sein, bekommt er diese allerdings nur für die tatsächlich gearbeiteten tage.
viele grüße
Hallo Monika,
natürlich kommt es für die Beantwortung Ihrer Frage auf den zugrundeliegenden Vertrag an (den ich nicht vorliegen habe). Sollte im Vertrag keine anderweitige Regelung stehen, habe ich gute Nachrichten für Sie:
Das Risiko des Arbeitsausfalls trägt die Zeitarbeitsfirma. Ihr Sohn erhält die vereinbarte Vergütung auch bei vorübergehender Nichtbeschäftigung.
Allerdings muss sich Ihr Sohn darauf gefasst machen, dass ihm betriebsbedingt gekündigt wird, wenn die Prognose besteht, dass sich an der wirtschaftlichen Lage in den nächsten sechs Monaten nichts ändert und die Zeitarbeitsfirma nachweisen kann, dass keine Einsatzmöglichkeit für ihn besteht.
Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, idR ist es so das die Zeitarbeitsfirma die im Arbeitsvertrag festgelegte regelmäßige Arbeitszeit * Lohn bezahlt. ZB 35h pro woche * 7,79 (BZA west). Es ist unerheblich ob diese 35h pro Woche gearbeitet wurden.
VG
Hallo Monika,
dein Sohn bekommt alle Stunden vergütet, also die vollen 2 Wochen. Wenn die Zeitarbeitsfirma ihn nur 3x einsetzt, ist das ihr Pech; das nennt sich Arbeitgeberrisiko. Ihr Sohn stand ja zur Verfügung. Voraussetzung ist natürlich auch ein entpsrechender Arbeitsvertrag mit voller Wochenstundenzahl.
Viele Grüße und eine schöne Restwoche,
Paula
Hallo,
das kommt, denke ich, auf die Art der Anstellung bei der ZAF an. Wurde er dort zu einem Festgehalt angestellt oder nur auf Stundenlohnbasis? Bei Letzterem steht ihm natürlich nur der Lohn für die tatsächlich geleisteten Stunden zu. Dann ist aber noch die Frage ob es eine vereinbarte Mindeststundenzahl gibt, z.B. 20 Stunden/Woche, dann müsste die ZAF dafür sorgen , dass er diese Stunden auch arbeiten kann.
Bitte lesen sie sich den Arbeitsvertrag genau durch, dort müssten alle Vereinbarungen stehen.
Gruß
Nadja
Hallo,
eigentlich müsste man das im Arbeitsvertrag nachlesen können.
Wenn Ihr Sohn einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma hat und diese keine Arbeit vermitteln können, würde ich sagen das er Anspruch auf den vollen Lohn hat. Aber, wie schon gesagt, müsste das auch im Arbeitsvertrag anzulesen sein.
HG Circan
Guten Tag, die Firma muss den vollen Lohn bezahlen. LG
Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.