Wenn man beim Arzt Nahrungsergänzungspräperate kauft müsste dieser beim bezahlen der Präperate nicht eine Rechnung oder Quittung ausstellen?
Wenn er das nicht tut, welchen Grund könnte das haben bzw. welche folgen könnte das für Ihn haben?
Wenn man beim Arzt Nahrungsergänzungspräperate kauft müsste dieser beim bezahlen der Präperate nicht eine Rechnung oder Quittung ausstellen?
Wenn er das nicht tut, welchen Grund könnte das haben bzw. welche folgen könnte das für Ihn haben?
Hallo,
Wenn man beim Arzt Nahrungsergänzungspräperate kauft müsste
dieser beim bezahlen der Präperate nicht eine Rechnung oder
Quittung ausstellen?
Nein. Ebenso gibt es beim Kiosk oder beim Eisverkäufer per se kein Quittung.
Auf Rückfrage des Kunden sind Verkäufer verpflichtet eine Quittung auszustellen - auch der Arzt.
Erfolgte die Rückfrage?
Wenn er das nicht tut, welchen Grund könnte das haben bzw.
welche folgen könnte das für Ihn haben?
Aus welchen Grund wird keine Quittung ausgestellt?
Welche Folgen?
vG 2011muc
Hallo,
Aus welchen Grund wird keine Quittung ausgestellt?
„Schwarze“ Kohle:wink:
Gruß:
Manni
Die Quittung wurde ausdrücklich Verlangt aber in diesem Moment nicht ausgestellt da lt. Aussage des Arztes die Präperate von einer Apotheke sind. Er lässt dort eine ausstellen und zusenden!
Dies ist innerhalb von 2 Wochen nicht passiert.
Der Betrag ist 270 EUR!
Hallo,
Die Quittung wurde ausdrücklich Verlangt aber in diesem Moment
nicht ausgestellt da lt. Aussage des Arztes die Präperate von
einer Apotheke sind. Er lässt dort eine ausstellen und
zusenden!
Klingt für mich etwas verwirrend.
Vom Arzt wurden Präperate vermittelt. Dann hätte er mit dem Verkauf wenig zu schaffen. Der Verkauf fand von der Apotheke statt.
Der Arzt hat Muster von einem Vertreter versilbert. Meines Wissens werden Muster zu kostenlosen Weitergabe dem Arzt überlassen.
Ob ein Weiterverkauf rechtens ist???
Dies ist innerhalb von 2 Wochen nicht passiert.
Klingt für mich im ersten Moment nach Schlamperei. Sollte 2. zu treffen, ist mit einer weiteren Vertröstung zu rechnen.
Der Betrag ist 270 EUR!
Mehr als ärgerlich! Und wie den Verkauf belegen ohne Quittung, um eine Quittung zu erhalten?
Die Rückfrage an die Verbrauerzentrale oder Anwalt halte ich für sinnvoll. So etwas habe ich auch noch nicht erlebt.
vG 2011muc
Der Arzt verkauft Nahrungsergänzungsmittel und dann noch in dem Umfang? Abgesehen davon, dass mich interessieren würde, was das für Mittel sind, besteht Grund zur Anzeige bei der Ärztekammer!
Siehe dazu hier:
http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Arztpraxis…
und auch hier:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/mod…
Möglicherweise liegt in der Kenntnis des Umstandes der Grund, warum es keine Quittung gibt. Aber das zu prüfen ist Aufgabe der Kammer.