Bezahlung - Berufsschutz?

Hallo,

angenommen durch einen Fehler einer Sachbearbeiterin sind in einem Betrieb Gehälter von Mitarbeitern bekannt geworden.
Es stellte sich heraus, dass einige Quereinsteiger ohne Ausbildung im Beruf mehr verdienen als das ausgebildete „Fachpersonal“, welche nach Tarif bezahlt werden.
Nun fordern die Facharbeiter einen besseren Lohn.
Meines Wissens sind Gehälter aber frei verhandelbar, bis Minimum Tarif.

Haben ausgebildete Mitarbeiter Anspruch auf höheren Lohn als Quereinsteiger?
Darf den Quereinsteigern nun das Gehalt gekürzt werden (mittels Änderungskündigung)?
Wäre die Sachbearbeiterin, die den Fehler begangen hat, haftbar zu machen für finanzielle Schäden? Der Fehler war m.E. grob fahrlässig (z.B. weil eine Gehaltliste offen im Aufenhaltsraum liegen gelassen wurde).

Grüße
André

Moin, André,

Haben ausgebildete Mitarbeiter Anspruch auf höheren Lohn als
Quereinsteiger?

nein, warum sollten sie? Der Chef legt fest, was ihm die Leute wert sind.

Darf den Quereinsteigern nun das Gehalt gekürzt werden
(mittels Änderungskündigung)?

Ganz gewiss nicht, es sei denn, sie brächten jetzt plötzlich weniger Leistung.

Wäre die Sachbearbeiterin, die den Fehler begangen hat,
haftbar zu machen für finanzielle Schäden?

Dafür müsste ein Schaden beziffert werden. Wie macht man das? Hat der Betrieb nun weniger Einnahmen?

Der Fehler war m.E. grob fahrlässig (z.B. weil eine Gehaltliste
offen im Aufenhaltsraum liegen gelassen wurde).

Dann könnte eine Abnmahnung erwogen werden.

Gruß Ralf