Bezahlung Brückentage

Hallo,
in einem Handwerksbetrieb bekommt jemand über mehrere Jahre die sog. Brückentage immer frei und bezahlt.
Im Jahr 2012 wurden diese Brückentage auch frei gegeben und im jeweiligen Monat bezahlt.

Jetzt in der Dezemberabrechnung wurde ohne vorherige Kenntnissetzung und ohne schriftliche Begründung Lohn für 3 Tage abgezogen.
Wie ist hier die Rechtslage und mit welcher Begründung kann man dagegen angehen?

Hi!

Bevor man hier jetzt anfänt, über rechtlich relevante Dinge wie „Betriebliche Übung“ zu spekulieren:

Was sagt denn in diesem fiktiven Fall die abrechnende Stelle dazu?

Es hört sich für mich so an, als wäre im Abrechungsprogramm schlicht die falsche Zeitart benutzt worden …

Gruß
Guido

Schönen Dank für die Antwort.

Ein Fehler im Abrechnungsprogramm ist auszuschließen.
Der Chef hat auf Nachfrage angegeben, den Lohn für 3 Brückentage abgezogen zu haben.
Da dies nach meherern Jahren erstmal so geschehen ist, widerspricht dies doch eindeutig
der -Betrieblichen Übung- , oder?

Wie und mit welchen Argumenten kann man dagegen angehen, ohne mit rechtlichen Schritten zu drohen?

mfg
hollister2109

Schönen Dank für die Antwort.

Ein Fehler im Abrechnungsprogramm ist auszuschließen.
Der Chef hat auf Nachfrage angegeben, den Lohn für 3
Brückentage abgezogen zu haben.
Da dies nach meherern Jahren erstmal so geschehen ist,
widerspricht dies doch eindeutig
der -Betrieblichen Übung- , oder?

Betriebliche Übung scheint mir ein unnötiger Umweg zu sein. Naheliegender wäre Annahmeverzug. Der AG hat offensichtlich die Arbeitsleistung des AN nicht annehmen wollen und den Betrieb geschlossen. Eine Anrechnung von Erholungsurlaub scheint auch nicht vereinbart gewesen zu sein. Also: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Wie und mit welchen Argumenten kann man dagegen angehen, ohne
mit rechtlichen Schritten zu drohen?

Also „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“? Schwierig… Man kann böse gucken oder mit dem Zeigefinger wedeln. Oder weinen.

Gruß,
LeoLo

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