Hallo mein anscheinlich rechtlich geltender Vater hatt kurz nach der Hochzeit nach vestellung einer Schwangerschaft meine Mutter verlassen eine Erbiologische vestellung der Vaterschaft hat er ausgeschlagen,er brauchte meine Mutter nur zum bezahlen seiner Schulden.Meine Mutter hatt die Hochzeit nur nicht annulieren lassen wegen wrgzug.
2008 ist mein gesetzlich bestimmter Vater gestorben,und Ich solljetzt die Bestattung bezahlen.
War meine Mutter und Ich bis jetzt nicht bestraft genug.
Wer hat noch irgendwie noch ein Rat oder eine idee?
Die Reihenfolge der Bestattungspflicht ist folgende : Ehefrau des Verstorbenen, dann die Kinder, dann Eltern des Verstorbenen ( wenn sie noch leben) , dann Geschwister. Wenn dein Vater also nicht oder nicht mehr verheiratet war, dann bist du bestattungspflichtig und zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Ein Anspruch besteht auf Ausgleich der Kosten gegen den Erben, sofern Erbe vorhanden.
Persönliche Probleme oder Familienstreitigkeiten interessieren den Staat nicht. Bist du mittellos, kannst du die Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger beantragen.
Kann dir leider keine bessere Auskunft geben, so sind die Gesetze.
Mfg