Es handelt sich um folgenden Sachverhalt: A (KV Arbeitnehmer in der Schweiz) kündigt frisgerecht im Oktober mit einer 2 Monatigen frist, dass heisst per Ende Dezember.
Hat er Anspruch auf den 13. Monatsgehalt wenn folgendes im Vertrag steht:
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer ein Gehalt von CHF .-- pro Monat während des ersten Jahres. Es wird jeweils eine Goodwill Leistung von einem 13.Monatsgehalt ausbezahlt, sofern der Arbeitnehmer per Ende Dezember in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht.
Hi Plan,
auf den ersten Blick und nach deutschen Maßstäben würde ich ja sagen.
Aber Du solltest besser einen Schweizer fragen. Außerdem macht mich der Begriff „Goodwill“ stutzig - der „gute Willen“ könnte sich in Grenzen halten, wenn der AG weiß, dass Du ab 1.1. weg bist.
Ich lese das so, obwohl ich kein Experte für Arbeitsrecht bin:smiley:er Arbeitgeber zahlt diese freiwillige Leistung am Ende des Jahres, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt ist. Dies ist hier aber nicht der Fall. Das
Arbeitsverhältis wurde fristgerecht zum 31.12.d.J gekündigt. Somit besteht kein Anspruch auf diese "Goodwill"Zahlung.
Hallo A!
Leider erhältst Du keine Goodwill-Zahlung, denn Du befindest Dich Ende Dezember nicht mehr in ungekündigter Stellung, denn Du hast ja bereits gekündigt. Es wäre etwas anderes, wenn Du am 1. Januar kündigen würdest.
Alles klar?
Beste Grüße
Hallo Antwortsuchender,
leider bin ich „nur“ Experte für Arbeitsschutzrecht und nicht für Arbeitsrecht. Daher kann ich Dir leider nicht sachkundig weiterhelfen.
MfG Stefan