Bezahlung des Verwarngeldes

nach einen Unfall mit meinem PKW (Blechschaden) Aufnahme durch die Polizei, bezahlte ich allerdings für mich nichts ganz klare Situation voreilig das Verwarngeld,
nun möchte ich doch anwaltlich gegen die „Sachlage“ vorgehen, welche Auswirkungen könnte das für mich haben !
Kann ein Einspruch gegen das Verwarngeld wirksam sein !

Ist das immer noch nicht geklärt ?

Nach Zahlung des Verwarngeldes ( kein Bußgeld !) ist die Sache erledigt.
Zahlung = Einräumen des Verstoßes
Jetzt kann man rechtlich nichts mehr machen.

Welche Auswirkungen es haben könnte ( nein wird !) ?
Du wirst ärmer und der Anwalt wird reicher :smile:

MfG
duck313

Hallo!

Gegen was willst du vorgehen, gegen das Verwarngeld oder gegen Ansprüche des Unfallgegners? Oder gegen Punkte in Flensburg? Oder gegen die Eigentümerin der Straße, weil sie irgendwelche Sicherungspflichten …

Etwas mehr Klarheit könnte eine Antwort erleichtern.

Praktischer Tipp: Wenn du ohnehin

vorgehst, könntest du dich im Erstgespräch auch zu der Verwarngeldproblematik beraten lassen.

Schöne Grüße!

Hehe, wobei der landläufige Anwalt nicht reicher wird, sondern nur weniger arm. Der Berufsstand ist nicht so gesegnet mit regnendem Geld.

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leider alles keine klaren Aussagen u. Meinungen dazu.

(…)

Auch nicht gegen Punkte in Flensburg und auch nicht um Ansprüche des Unfallgegners welchen es eigentlich gar nicht gab u, gibt.
Alleine ein anders Fahrzeug war meine s Erachtens schuld, welcher Fahrer sich die Vorfahrt erzwungen hat um die Sachlage zu verdeutlichen !

[MOD:X_Strom: Unangemessene Äußerung wurde entfernt]

Die Antworten können nur darauf antworten, was du in der Frage preisgegeben hat. Die Antworter wollten dir damit mehr Informationen entlocken.

Siboniwe

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hi,

Und was genau hast du jetz verdeutlicht?
Hast du die Verwarnung überhaupt richtig verstanden?

wie kann ein Fahrer, der sich seine Vorfahrt erzwingt, allein Schuld sein?
Das Verwarngeld würde ich als Indiz sehen, dass die 'Polizei da durchaus auch deiner Ansicht war, aber eben nicht, dass er allein Schuld war.
Denn Vorfahrt missachten incl. Unfall wird kaum mit einer Verwarnung enden.

Immerhin hast du, wie auch immer, ihm die Vorfahrt nicht gewährt.
Was genau war, sagst du ja nicht.

Was aber auch alles egal ist, du hast die Verwarnung akzeptiert und das wars.
Du hättest das Recht gehabt, dich zu weigern - mehr nicht.
Entsprechend wirst du auch gefragt worden sein, ob du die Verwarnung akzeptierst.

Die Meinungen sind sehr klar und einheitlich.
Du schreibst sehr bewusst (das erkennt man an der Art) um den heißen Brei herum.

Alternativer Ansatz: um das Ereignis zu verarbeiten, erkläre jemandem Genau was passiert ist. Dann wird man dir auch die Fehler des anderem und eventuell auch deine aufzeigen können.
Solang du 50% der ‚Sachlage‘ weglässt und gegen eine Verwarnung (also irgend einen Kleckerbetrag) anwaltlich vorgehen willst, solltest du dich über die amüsierten Reaktionen nicht wundern.

grüße
lipi

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[MOD:X_Strom: Zitat gelöscht, Kommentar zum Zitat gelöscht]

Hm - das mit dem sinnentnehmenden Lesen kann Dir hier herum keiner abnehmen.

Schöne Grüße

MM

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ja, amüsieren kann man sich schnell oder jeder über eine Situation, welche nicht einzuschätzen ist.
um das ganze zu verdeutlichen, Skizze anbei, dann kommen vielleicht Kommentare dazu, warum ich da überhaupt gefahren bin ?!?!
ich fuhr an einer „Grün“ werdenden Ampel los und wurde gleichzeitig von einen Städt. Bus rechts überholt, der Fahrer versuchte mit aller Gewalt in meine Fahrspur zu wechseln und um eine etwaige Kollosion mit dem Bus zu verhindern, lenke ich mein Fahrzeug nach links und kollodierte somit mit einem links überholenden Fahrzeug.
Die Busspur ist aber durch eigene Lichtzeichen geregelt und somit hätte der Busfahrer meiner Meinung nach gar nicht fahren dürfen !
Die hinzugezogene Polizei hielt sich aber aus allem „RAUS!“ wenn keine ZEUGEN sind und man diese hat,
somit bleibt nur die Aussage der Unfallgegnerin, welche ich absolut habe !

Raushalten geht anders, die Polizei hat ja eine Verwarnung veranlasst. Ganz offensichtlich waren die Polizisten der Ansicht, dass du dich ordnungswidrig verhalten hast.

Aber trotzdem, obwohl du (etwas unfreundlich, aber immerhin) nun inzwischen ein paar Details geliefert hast, ist immer noch unklar, gegen welche „Sachlage“ du überhaupt vorgehen willst. Die Abwehr einer Schadenersatzforderung ist ja normalerweise Aufgabe der Haftpflichtversicherung. Wenn du eigenen Schaden geltend machen möchtest, müsstest du dich an den von dir vermuteten Verursacher wenden, das könnte eventuell der Halter bzw. Fahrer des Busses sein. Wenn du einfach den Strafzettel nicht akzeptieren willst, ist es dafür wohl schon zu spät, da du ihn durch Zahlung anerkannt hast.

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das mit der Skizze hat leider nicht geklappt, aber das nur am Rande.

mein Fehler war ja das ich die Fahrspur wechselte.
das war ja wohl nicht grundlos oder sollte ich mir in die Seite fahren lassen ?
Hat man keine Frist für ein Verw.-Geld, auch man dies durch die Zahlung anerkannt hat.

hi,

bisher hat man dich gebeten, die Situation aufzuklären. Dies geschieht, wenn überhaupt nur Scheibchenweise.
Deine Art und Weise ist es, die amüsant ist.

die Schalten manchmal etwas eher auf ‚grün‘, damit der Bus genau das machen kann, was er gemacht hat.

Wo ist bei dieser Beschreibung aber die erzwungene Vorfahrt?
Der Bus hatte keine Vorfahrt und der dich links überholende PKW kann ja nun eher nichts für dein Ausweichmanöver.

Die ‚Frist‘ endet mit dem Bezahlen.

These: du wurdest verwarnt, weil du unachtsam die Spur gewechselt hast.
Das kannst du schlecht bestreiten, denn immerhin bist du jemandem ins Fahrzeug gefahren.
Das hat aber nichts damit zutun, dass du abgedrängt wurdest und das sagt auch nichts über die Schuld des Busfahrers aus.

Man wird dir nicht mitteilen, welche Strafe er zahlen muss (weil es dich nix angeht).

grüße
lipi

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Die 70 € (oder wie viel auch immer) sind weg. Aber das hat keine Auswirkungen auf die anderen Rechtsfragen. Du kannst dich trotzdem mit dem Halter des Busses wegen rücksichtlosen Fahrens oder mit der Gemeinde als Eigentümerin von Straße und Lichtzeichenanlage über die blöde Ampelschaltung streiten.

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Bei 70 Euro wäre es kein Verwarnungsgeld, sondern ein Bußgeld. Ein Verwarnungsgeld kann es nur bis 55 Euro sein, danach wird zwangsläufig ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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Noch einmal und in aller Klarheit: mit dem Bezahlen des Verwarnungsgeldes ist der Vorgang abgeschlossen.

Wird eine Verwarnung ausgesprochen, kann man diese annehmen oder auch nicht. Wenn ja, hat man eine Woche Zeit, um das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Macht man das nicht, ist man im Bußgeldverfahren. Gleiches gilt, wenn man die Verwarnung nicht annimmt. Im Bußgeldverfahren hat man Rechtsmittel.

Wenn man aber die Verwarnung akzeptiert und das Verwarnungsgeld bezahlt, ist die Sache gelaufen. Endgültig. Ganz ehrlich.

Früher kostete das nach meiner Erinnerung 70 Mark, damals, in der grauen Vorzeit, als ich noch unvernünftig gefahren bin. Inzwischen bin ich aufgrund von altersmildem Verkehrsverhalten und innerstädtischer Wohnung (ich habe gar kein Auto mehr, bin nur Mitglied beim Carsharing) seit einigen Jahren strafzettelfrei!

Der guten Ordnung halber: die Obergrenze war seinerzeit 75 DM.

hi,

jemandem in die Seite fahren um selbst der gleich Gefahr zu entgehen ist eine recht eigentümliche Argumentation.
Du musst dir natürlich nicht in die Seite fahren lassen, aber du darfst auch nicht einfach die Spur wechseln, wenn da bereits ein unbeteiligtes Fahrzeug ist.
Bisher hast du auch nicht erklärt, was an deiner Entscheidung nun besser gewesen ist.

Was andere machen rechtfertigt deinen Spurwechsel erstmal nicht. Der Bus hat dich offenbar nicht berührt und abgedrängt.
Du wolltest einer künftigen Kollision ausweichen und hast dabei eine Echte verursacht.

Wenn du dich daran erinnern würdest, weswegen du Verwarnt wurdest, wäre dir vielleicht auch klar, dass nicht der komplette Unfall deine Schuld ist, sondern eben der Teil, weswegen du verwarnt wurdest.

nein. immer noch nicht.
Die Frist endet mit dem Bezahlen. Bis zum Bezahlen hat man die Möglichkeit das Verwarngeld abzulehnen. Danach nicht mehr.

Da auffallend ist, wie sehr du Tatsachen umschreibst und verdrehst, daher: das gilt für ein Verwarnungsgeld im rechtlichem Sinne.
Wenn es ein Bußgeld war, du es jedoch Verwarngeld nennst, dann wäre es anders.

grüße
lipi

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Das ist zulässig, wenn es eine Busspur oder ein regulärer, innerörtlicher Fahrstreifen war. Eine innerörtliche Autobahn wird es ja nicht gewesen sein.

Warum wollte er auf diese Spur? Kann es sein, dass dort die Busspur endete?
Warum stellte dies eine Gefahr dar? „Wurde überholt“ (deine eigenen Worte) bedeuten für dich ein striktes Verbot, zu beschleunigen.

Viele Busspuren haben Lichtzeichen mit vorauseilendem „Grün“ (es ist ein leuchtender Strich, keine Farbe).
Dort, wo Busspuren direkt nach einer Kreuzung enden, findet man diese Regelung häufig. Der Bus bekommt einen kleinen Vorsprung, er überholt rechts. Man selber darf nun eigentlich gar nicht losfahren, denn anfahren bedeutet „beschleunigen“. Insbesondere, wenn die Busspur endet (welche im Sinne der StVO ein Fahrstreifen ist, keine Fahrspur), ergibt sich die Pflicht, ein einmal schon Vorsprung habendes Fahrzeug im Sinne des Reißverschlussverfahrens hereinzulassen.

Immerhin, auch wenn durch Zahlung das Verwarnungsgeld akzeptiert wurde, erfolgt die Klärung der Schudlfrage davon unabhängig. Dabei kommt es auch mal zu Urteilen, bei denen die Schuldfrage abweichend von (weil anteilig) oder sogar diametral zu (nicht der, sonder der andere bekommt die volle Schuld) der Einschätzung der Polizei geklärt wurde.

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