Hallo,
ich habe am Montag zwei Wochen Zwangsurlaub von meinem AG erhalten. Nun habe ich zufälligerweise in diesem Urlaub einen neuen Job angenommen, den ich zum 01.07 antreten werde.
Muss mir mein AG, wenn ich fristgemäß kündige, auch das Geld für den Zwangsurlaub (vom 14.06 - 30.06) auszahlen?
Hallo,
ähm ich hoffe du fragst noch jemand anderes bin mir eher unsicher, bin auch seit einem halben Jahr nicht mehr in der Mitarbeitervertretung.
ABER meine Meinung ist, ja der AG muss zahlen, du bist ja nicht gekündigt oder hast UNBEZAHLTEN Sonderurlaub… Das mit dem neuen Arbeitgeber ist ja nochmal ein ganz anderer Punkt, aber solange du Angestellt bist, musst du ja schon bezahlt werden. Ist der Zwangsurlaub vorallem „Resturlaub“ dann erst recht.
Naja aber wie gesagt so hilfreich ist meine Aussage nicht, da ich nicht sicher bin.
LG Johanna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich möchter Dich bitten, die Frage gem FAQ 1129 von www hier neu zu formulieren. Allerdings frage ich mich, wie Du am 17.06. zum 30.06. fristgemäss kündigen willst, es sei denn der Arbeitsvertrag bietet diese Möglichkeit.
Greetinx
GIK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, ist der Zwangsurlaub irgend wie Resturlaub? Wenn ja, dann muss er den bezahlen. Ist der Zwangsurlaub nur Urlaub, den er Ihnen aufgezwungen hat, damit Sie der Firma fern bleiben, dann muss er den auch bezahlen. Wenn Sie selber den Urlaub genommen haben und Sie haben keinen Urlaub mehr, dann ist der natürlich Unbezahlt.
Der Zwangsurlaub ist doch sowieso in der Zeit vor dem Antritt der neuen Stelle. Damit spielt die neue Stelle keine Rolle bei der Bezahlung Ihres Urlaubes.
Zumindest sehe ich das so.
Mit freundlichem Gruß
Sven Hensen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, da kann ich Dir leider auch nicht helfen, tut mir leid. Viel Erfolg noch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]