Hallo,
wenn sich eine Immobilie in der Zwangsversteigerung befindet, und von eim Zwangsverwalter verwaltet wird, muss dann der Ersteher der Immobilie auch den Zwangsverwalter bezahlen?
Oder wer oder womit wird der Zwangsverwalter für seine Arbeit entlohnt?
Gruss Thomas
Der Zwangsverwalter wird vom Gericht bestellt (und bezahlt). Die dem Gericht dadurch entstehenden Kosten sind Verfahrenskosten die der Beantragende der Zwangsverwaltung, in der Regel der Betreiber der Zwangsversteigerung (vorab) zu entrichten hat.
Der Meistbietende hat mit diesen Kosten nichts zu tun.
vnA
Vielen dank für die klare Antwort.