Bezahlung durch Leiharbeitsfirmen

In Düsseldorf gibt es eine große Leiharbeitsfirma, die mit Flüchtlingen Arbeitsverträge über 7 Stunden täglich abschließt, tatsächlich müssen tgl. 8 und mehr Stunden geleistet werden. Diese sind schriftlich nachgewiesen.
Die Flüchtlinge denken, dass sie 1. Ohne Anwalt keine Chance haben und 2.
Bei einer Klage der Job automatisch weg wäre. Moderne Art von Sklaverei!? Es ist ein klarer Gesetzesverstoß!

Was tun?

Niedriglohnsektor halt. Da gibt es noch ganz andere Verwerfungen. Betroffen sind nicht nur Flüchtlinge, sondern auch alle anderen, die in diesem Sektor arbeiten.

Ob es tatsächlich ein Gesetzesverstoß ist, müsste man im Detail prüfen. Unentgeltliche Mehrarbeit ist kein Gesetzesverstoß. Zu prüfen wäre aber, ob bei Einrechnung der geleisteten Mehrarbeit der Mindestlohn noch erreicht wird.

hallo,

natürlich rechnen AG mit der Wehrlosigkeit der AN.
Da allerdings Leiharbeit nur mit Genehmigung gem. § 1 AÜG
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html
zulässig ist und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit eines Leih-AN verschärft wurden, kann man den AG ja mal darauf ansprechen, ob er Interesse an öffentlichem Aufsehen hat.
Manche Leih-AG zahlen dann auf einmal sehr korrekt.

&Tschüß
Wolfgang

Mal die zusammen mit den Lohnabrechnungen ausgegebenen Arbeitszeitkonten anschauen.

Dass der tatsächliche Einsatz etwas mehr ausmacht als die vereinbarte Arbeitszeit, ist in der Arbeitnehmerüberlassung vollkommen normal. Mit den über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden wird dann zuerst bis zu einer Obergrenze, die tariflich, betrieblich oder vertraglich festgelegt ist, ein Puffer gebildet, der dafür dient, die bezahlten Tage zwischen zwei Einsätzen „aufzufüllen“. Und wenn der Puffer voll ist, werden die dann weiterhin geleisteten Überstunden dann abgerechnet und bezahlt.

Die Flüchtlinge sollten genau wie ihre deutschen Kollegen erstmal den Vertrag und die Abrechnungen lesen und verstehen - bisher gibt es in Deiner Schilderun keinen Gesetzesverstoß, sondern lediglich das bei Arbeitnehmerüberlassung völlig normale und übliche Arbeitszeitmodell.

Die Jungs werden sich ja wohl auch nicht beklagen, dass ihnen die Arbeitstage zwischen zwei Einsätzen bezahlt werden, obwohl sie da nicht arbeiten?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
es könnte sich lohnen, den Leuten zu erklären, was eine Gewerkschaft ist.

Schöne Grüße
Schrella

Servus,

wobei diese zuallererst auf den IGZ-DGB-Tarifvertrag hinweisen wird, der anders als andere Tarifverträge leicht zugänglich veröffentlicht ist, und in dessen Rahmen das von mir bereits eingehend beschriebene Arbeitszeitmodell verbreitet praktiziert wird. Dieser Tarifvertrag ist, seit der DGZP-Schwindel aufgeflogen ist, in sehr großem Umfang Grundlage von Verträgen bei Arbeitnehmerüberlassung, und es würde mich schon beinahe ein bissele wundern, wenn hier von dem Wehgeschrey „Sklaverei! Gesetzesverstoß!“ besonders viel übrig bliebe. Ein ganz wichtiger Punkt in diesem IGZ-DGB-Tarifvertrag ist die Begrenzung von Zeitkonten-Guthaben auf ein vernünftiges Maß, so dass es relativ schnell zur Abrechnung und Auszahlung von Mehrarbeit kommt, während der Arbeitgeber eben trotzdem den von ihm zur Überbrückung von Zeiten ohne Einsatz benötigten Puffer hat.

Im gegebenen Fall dürfte es eher an der Sprachkompetenz der Arbeitnehmer (und leider auch ihrer deutsch-muttersprachlichen Berater) liegen, dass hier ein vielleicht nicht erfreulicher, aber vollkommen legaler und üblicher Sachverhalt zum großen Skandal aufgeblasen wird.

Wenn ein Leiharbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen vier Tage zu Hause bleibt und dafür bezahlt wird, ohne dass ihm dafür Urlaub verordnet wird, ist das doch eigentlich auch weder Sklaverei noch Gesetzesverstoß, sondern ganz angenehm: Lohn, wenn man nicht arbeitet, ist weder in Eritrea noch in Marokko besonders häufig anzutrefffen (außer bei Staatsbeamten, aber das ist was anderes).

Ich habe zusammengerechnet rund zwei Jahre meines Arbeitslebens unter IGZ-DGB-Tarifvertrag gearbeitet, ohne dabei auf besondere Gesetzesverstöße zu stoßen. Der Unterschied zwischen randstad und Robert Half war dabei bloß, dass randstad sehr klare, gut nachvollziehbare und schnelle Abrechnungen liefert und der andere das genaue Gegenteil. Falsch waren aber weder die einen noch die anderen, und die Stunde tägliche Differenz zwischen vereinbarter Arbeitszeit und Stunden im Einsatz wurde immer ordentich berücksichtigt - es würde mich, wie gesagt, sehr wundern, wenn es im gegebenen Fall anders wäre: Wenn ein Unternehmen aus dieser Branche einmal mit unlauteren Praktiken im „Focus“ gestanden hat, bringt es kein Bein mehr auf die Erde.

Unbestritten, dass es tatsächlich „Formen moderner Sklaverei“ insbesondere im Hochbau, aber auch im Gaststättengewerbe, in den landwirtschaftlichen Sonderkulturen und bei Taxiunternehmen gibt - aber die funktionieren ganz anders, da ist keine Arbeitnehmerüberlassung im Spiel.

Schöne Grüße

MM

Es ist richtig, dass ich mich mit Zeitarbeitsverträgen nicht auskenne.
Für die erwähnten Flüchtlinge gibt es nur eine Arbeitsvermittlung an einen einzigen Arbeitgeber. Es finden keine „Einsätze“ statt, sondern eine Arbeit bei einer bestimmten Firma.

Es würde von Anfang an im Arbeitsvertrag ein 7 Std. Einsatz tgl. vereinbart, aber 8 Std. eingefordert.

Es besteht nie eine Einsatzpause und auch kein Puffer. In 6 Monaten wurden über 1200 € zu wenig angerechnet.

Ich habe es weder zu einem großen Skandal aufgeblasen, noch habe ich Ausrufezeichen verwendet, sondern Fragen gestellt.

Da es sich um die Ernährer einer Familie handelt, ist die Frage sicherlich legitim (wäre sie für mich auch ohne Familie).

Mir fehlt vielleicht die Fachkompetenz im Arbeitsrecht, eine fehlende Sprachkompetenz lasse ich mir jedoch als Dozentin nicht unterstellen.

Trotzdem vielen Dank für die Aufklärung.

Servus,

wie hoch ist die höchste vereinbarte Zahl von Gutstunden?

Und auf wie viele Arbeitnehmer bezieht sich die Zahl 1.200 €?

Und wie hoch ist der vereinbarte Stundenlohn?

Und bitteschön: Natürlich geht es bei dem Einsatz bei einem Entleiher um einen Einsatz. Arbeitgeber ist der Verleiher, nicht der Entleiher.

Flehentliche Bitte:

  1. nochmal die Abrechnungen lesen, einschließlich Zeitkonto
  2. nochmal die Verträge lesen - Bezug auf IGZ-DGB-Tarifvertrag war eine pure Vermutung meinerseits
  3. wenn dann noch von dem ganzen Geschrey noch was übrig bleiben sollte:

Mach einfach, was Du für richtig hältst.

Dass deutscher Mindestlohn nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren, so wie diese in einigen Kulturen aufgefasst wird, liegt auf der Hand. Es gibt halt in D nur Kindergeld, nicht Elterngeld, Großelterngeld, Onkel- und Tantengeld, Geschwistergeld usw. usw.

Aber das kann man eigentlich auch eruieren, bevor man eine einzelne Person aus der Sippe als „Ernährer“ nach Täuschland schickt und dafür 10.000 Dollares für Papiere, Drücker, Transport etc. investiert. Beschissene Investition, sowas. Kommt nie zurück.

Noch beschissener geht es allerdings denen, die in z.B. Eritrea vor Hunger krepieren, und die niemals in der Lage wären, solche Summen für eine zufällige und spekulative Auswanderung nach D zu investieren.

Schöne Grüße

MM

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Je nachdem, was dein persönliches Interesse ist. Bist du auf der Seite der Arbeitnehmer der Leiharbeitsfirma, der Firma selbst oder des Steuerzahlers? Die Antwort würde in den drei Fällen unterschiedlich ausfallen.