Servus,
wobei diese zuallererst auf den IGZ-DGB-Tarifvertrag hinweisen wird, der anders als andere Tarifverträge leicht zugänglich veröffentlicht ist, und in dessen Rahmen das von mir bereits eingehend beschriebene Arbeitszeitmodell verbreitet praktiziert wird. Dieser Tarifvertrag ist, seit der DGZP-Schwindel aufgeflogen ist, in sehr großem Umfang Grundlage von Verträgen bei Arbeitnehmerüberlassung, und es würde mich schon beinahe ein bissele wundern, wenn hier von dem Wehgeschrey „Sklaverei! Gesetzesverstoß!“ besonders viel übrig bliebe. Ein ganz wichtiger Punkt in diesem IGZ-DGB-Tarifvertrag ist die Begrenzung von Zeitkonten-Guthaben auf ein vernünftiges Maß, so dass es relativ schnell zur Abrechnung und Auszahlung von Mehrarbeit kommt, während der Arbeitgeber eben trotzdem den von ihm zur Überbrückung von Zeiten ohne Einsatz benötigten Puffer hat.
Im gegebenen Fall dürfte es eher an der Sprachkompetenz der Arbeitnehmer (und leider auch ihrer deutsch-muttersprachlichen Berater) liegen, dass hier ein vielleicht nicht erfreulicher, aber vollkommen legaler und üblicher Sachverhalt zum großen Skandal aufgeblasen wird.
Wenn ein Leiharbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen vier Tage zu Hause bleibt und dafür bezahlt wird, ohne dass ihm dafür Urlaub verordnet wird, ist das doch eigentlich auch weder Sklaverei noch Gesetzesverstoß, sondern ganz angenehm: Lohn, wenn man nicht arbeitet, ist weder in Eritrea noch in Marokko besonders häufig anzutrefffen (außer bei Staatsbeamten, aber das ist was anderes).
Ich habe zusammengerechnet rund zwei Jahre meines Arbeitslebens unter IGZ-DGB-Tarifvertrag gearbeitet, ohne dabei auf besondere Gesetzesverstöße zu stoßen. Der Unterschied zwischen randstad und Robert Half war dabei bloß, dass randstad sehr klare, gut nachvollziehbare und schnelle Abrechnungen liefert und der andere das genaue Gegenteil. Falsch waren aber weder die einen noch die anderen, und die Stunde tägliche Differenz zwischen vereinbarter Arbeitszeit und Stunden im Einsatz wurde immer ordentich berücksichtigt - es würde mich, wie gesagt, sehr wundern, wenn es im gegebenen Fall anders wäre: Wenn ein Unternehmen aus dieser Branche einmal mit unlauteren Praktiken im „Focus“ gestanden hat, bringt es kein Bein mehr auf die Erde.
Unbestritten, dass es tatsächlich „Formen moderner Sklaverei“ insbesondere im Hochbau, aber auch im Gaststättengewerbe, in den landwirtschaftlichen Sonderkulturen und bei Taxiunternehmen gibt - aber die funktionieren ganz anders, da ist keine Arbeitnehmerüberlassung im Spiel.
Schöne Grüße
MM