Hallo,
wenn jemand im 3-Schicht-System arbeitet, kommt es ja vor, das dieser auch an einem Feiertag arbeiten muss - so vertraglich geregelt.
Es stellt sich jetzt die Frage, wie aber die Bezahlung aussieht.
Für Feiertagsarbeit gibt es 100% Aufschlag, d. h. derjenige wird einmal bezahlt für die Arbeit am Feiertag und nochmal in Form des Aufschlages. Hat er dann zusätzlich das Recht, den Tag in Form des allgemeinen Feiertages bezahlt zu bekommen? Also letztlich den Tag bzw. die Stunden dreifach bezahlt zu bekommen?
Muss sowas vertraglich geregelt sein, oder ist das eher allgemeines Recht, abgesehen vom Feiertagszuschlag?
Gruß
dgu