Bezahlung Feiertag

Hallo,

wenn jemand im 3-Schicht-System arbeitet, kommt es ja vor, das dieser auch an einem Feiertag arbeiten muss - so vertraglich geregelt.

Es stellt sich jetzt die Frage, wie aber die Bezahlung aussieht.
Für Feiertagsarbeit gibt es 100% Aufschlag, d. h. derjenige wird einmal bezahlt für die Arbeit am Feiertag und nochmal in Form des Aufschlages. Hat er dann zusätzlich das Recht, den Tag in Form des allgemeinen Feiertages bezahlt zu bekommen? Also letztlich den Tag bzw. die Stunden dreifach bezahlt zu bekommen?

Muss sowas vertraglich geregelt sein, oder ist das eher allgemeines Recht, abgesehen vom Feiertagszuschlag?

Gruß
dgu

Hallo,

Auf Feiertagszuschläge gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Diese sind - wenn überhaupt - lediglich arbeits- oder tarifvertraglich geregelt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Okay, wenn der Zuschlag vertraglich nicht geregelt wäre, hieße dass dann aber trotzdem, das der Arbeitnehmer einen Anspruch auf zweimalige Bezahlung eines Feiertages hätte - einmal für die von ihm geleistete Arbeit und zum zweiten die Feiertagsbezahlung vom Gesetz her?

Gruß