Hi,
wenn ich zu einem Berater einer Versicherung gehe und eine bestimmte Versicherung über ihn abschliessen will, muss ich ihn aber nicht für seine Beratung zahlen, oder ?
Der Berater kriegt nur Provision von der Versicherung. Ist das korrekt ?
Grüße,
Tris
Hallo,
beim Berater einer Versicherung (Versicherungsvertreter) ist das richtig, auch bei Maklern ist das i.d.R. so.
Folgende Ausnahmen:
Strukturvertriebe lassen sich neuerding ihre Analysen bezahlen (finde ich nicht gut)
Versicherungsberater arbeiten ausschließlich auf Honorarbasis, vermitteln aber keine Versicherungen, sondern benennen höchsten mögliche Gesellschaften, die in Frage kommen.
Makler schließen i.d.R. Direktversicherer aus und decken Risiken dort gegen Honorar ein!
Ich z.B. mache auf Honorarbasis 178f Beratung für privat Vollversicherte, die nach mehreren Jahren die Umwandlung in aktuelle Tarife wünschen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hi Tristan,
deine Gedanken dazu und das bislang gesagte ist völlig richtig…
Du solltest dich nur entscheiden, was du möchtest:
Möchtest du eine wirklich unabhängige, objektive und auf deine Situation zugeschnittene Beratung bleibt dir im Prinzip nur der Weg zu einem „staatlich zugelassenen Versicherungsberater“… Wer das bei dir in der Nähe macht, findest du unter: www.bvvb.de. Diese beraten dann gegen ein Honorar (gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), denn laut bvvb ist Versicherungsberatung ist Rechtsberatung…
Die haften dann auch bei einer „falschen Beratung“… Ein Versicherungsberater ist zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (min 1. Mio €) verpflichtet (da wird dann auch noch jährlich geprüft, ob die Beiträge hierfür gezahlt werden - falls nicht: verliert der Berater seine Zulassung)…
Alle anderen Berater (Makler, Mehrfachvertreter und Ausschließlichkeitsvertreter) nehmen i. d. R. kein Geld für Ihre beratung. Die bekommen ihr Geld von den Versicherungsgesellschaften…
Und je nach dem, ob sie monatlich auch feste bezüge bekommen (i. d. R. die Ausschließlichkeitsvertreter) können sie sich auch zeit für die Beratung und die weitere Betreuung nehmen…
Triffst du z. B. auf einen Mehrfachvertreter der am Monatsende noch nicht genügend Provisionserlöse realisiert hat, wird der schon mal das für ihn günstigere Produkt empfehlen…
Makler dürften das eigentlich nicht, aber auch hier gibt es nur Menschen, die ihre Miete zahlen müssen…
Gruß Matthias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
§ 178f VVG und RechtsberatungsG (off topic)
Ich z.B. mache auf Honorarbasis 178f Beratung für privat
Vollversicherte, die nach mehreren Jahren die Umwandlung in
aktuelle Tarife wünschen!
Hi Thorulf,
mich würde mal interessieren, wo genau Du da die Grenze zur Rechtsberatung ziehen würdest?
Ich kam nur so drauf, weil ich gefühlsmäßig in so einem Fall in dem sich die private Krankenversicherung tatsächlich meinem Anspruch aus § 178f VVG verweigern sollte, ich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen würde.
Den würde mir ja - im Gegensatz zu Dir - auch meine Rechtsschutzversicherung zahlen.
Meine Frage kurz gefasst: Was darf der Makler, was der Anwalt?
Liebe Grüße
Christian
Hallo christian,
um sich aus seiner Maklerhaftung zu befreien darf und muss der Makler gewisse Rechtsberatungen durchführen.
Grenzen sind bisher offiziell gewesen, wenn das Geschäftsinteresse des Maklers von der Beratung nicht tangiert wurde. Wurde zwischenzeitlich durch jüngste Gerichtsurteile aber aufgeweicht.
Gruß
Marco
hallo Matthias,
auch Makler müssen eine Vertrauensschadenversicherung haben. Und ab 15.01.2005 müssen das alle Vermittler haben. Mindestsumme 1 Mio.
Grüße
Raimund
Grüß dich Raimund,
richtig, so sieht die derzeitige Diskussionsgrundlage aus: Prüfen bei der Gewerbeanmeldung ob Haftpflichtversicherung ja oder nein, Zulassung ja oder nein… Prüfung bezüglich der Sachkenntnisse: Fehlanzeige (armes Deutschland)… Ist aber wieder nur mal ne Diskussionsgrundlage zum Thema EU-Vermittler-Recht… Nix festes…
Vertrauensschaden-Haftpflicht: Muss nicht…
Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Geschädigten deshalb entstanden ist, weil er auf den Bestand eines Rechtsgeschäfts vertraut hat (z. B. Transportkosten, Porto- und Telefonkosten).
Vertrauensschaden
Die Vertrauensschadenversicherung
bietet Sicherheit vor den finanziellen Folgen betrügerischer Handlungen durch Mitarbeiter
ist die ideale Ergänzung zum vorhandenen Sicherheits- und Kontrollsystem eines Unternehmens
Das hilft? Und was ist mit den Vermögensschäden?
Lass mich gerne aufklären.
Gruß Matthias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
neueste Bestimmungen
hallo Matthias,
nichts ist mit Diskussionsgrundlage.
es ist festgelegt, was gefordert wird.
Kann Dir gerne die Bestimmungen senden (E-Mail).
einziges Manko: wer schon länger in der Branche tätig ist, braucht keine Extra-Ausbildung mehr und auch keine Prüfung. alle anderen werden knackig rangenommen.
Ich habe mal die Fragen mir angesehen… buooooh!
Da traue ich mir nicht zu 100 % richtig zu beantworten!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
freu ich mich drauf… Also auf deine Mail. Danke.
Matthias
Hallo Raimund,
Thema des Tages bei versicherungsjournal.de: Vermittlerzertifizierung… Bestimmt auch für dich ganz interessant.
Gruß Matthias
Diskussionspapier vom 3. August 2004
Grüß dich noch einmal,
sorry, hätte ich auch alles in ein posting packen können: Der aktuelle Diskussionsentwurf ist vom 3. August 2004. Den gibt es bei tutor.de
Richtig ist: Die Rechtsverordnung „soll“ am 15.01.2005 in Kraft treten.
Gruß Matthias
Richtig ist: Die Rechtsverordnung „soll“ am 15.01.2005 in
Kraft treten.
Habe gestern gehört: dieser Termin wird nicht einzuhalten sein.
Folge: Bussgeld für dei BRD.
Grüße
Raimund
Hallo Chrissie,
wenn Deine Gesellschaft den Umwandlungsanspruch ablehnt hast Du schon etwas falsch gemacht.
Diese Umwandlung muss im Vorfeld verhandelt und berechnte werden - und dabei berate ich auf Honorar. Ich führe auch die Verhandlungen mit den Versicherern, für den Maklerkollegen und den Mandanten. Das ist keine Rechtsberatung sondern die konkrete Umsetzung von Veränderungen laufender Versicherungsverträge.
Die Gerichte werden diese komplexe Materie entscheiden, wenn Du klagst - entweder Du gewinnst oder Du verlierst - von Prozessen um das Thema würde ich persönlich eher abraten.
Anwälte können Dich vor Gericht vertreten, nicht in der Verhandlung, weil sie davon „überhaupt“ keine Ahnung haben. Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt es nicht (zumindest wäre es mir neu).
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo,
zu dem Thema ein ganz interessanter Link:
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=%…
Gruß Matthias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]