Liebe/-r Experte/-in,
was kann man den verlangen, wenn man seine Wohnung für Dreharbeiten zur Verfügung stellt? Tagessatz?
Gibt es etwas worauf man achten sollte?
Besten Dank
Thomas
Liebe/-r Experte/-in,
was kann man den verlangen, wenn man seine Wohnung für Dreharbeiten zur Verfügung stellt? Tagessatz?
Gibt es etwas worauf man achten sollte?
Besten Dank
Thomas
Moin,
je nachdem ob es kommerziell und gut budgetiert ist (Werbung) ist es üblich eine Monatsmiete als Tagessatz zu nehmen. Bei kleineren Geschichten (Musikvideo, TV Dokumentation, etc) entsprechend weniger. Für arme Studendenfilme auch mal um sonst. Es ist immer ein gewissen Risiko f Schäden vorhanden, da im schlimmsten Falle 20-30 Leute mit schwerem Gerät auf engem Raum arbeiten müssen. Es sind aber auch alle darauf eingestelllt sorgfältig zu sein, und versichert ist eigentlich auch jede Produktion. Dennoch nachfragen. Und das teure Geschirr verstauen 
Gruß
Hallo Thomas,
das kommt drauf an, wer dreht, was gedreht wird und wie groß und inwieweit die Wohnung ausgestatte ist.
Spart die Requisite viel Geld, wenn sie bei Dir dreht, kannst Du bei einer Spielfilm-Produktion einige tausend Euro ansetzen. Hast Du eine 2-Zimmerwohnung und ein kleines Kamerateam dreht eine Reportage, würde ich sagen 100,- Euro sind ok.
Gruß
Andreas
Als Faustformel kann gelten: Der Tagessatz für eine zur Verfügung gestellte Wohnung sollte in etwa einer Monats-Kaltmiete entsprechen. Das gilt jedoch nur für normal budgetierte Filme und Videos, also nicht für Studentenfilme o.ä. Hier sind die Sätze entsprechend geringer anzusetzen.
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Produzent eine geeignete(!) Haftplichtversicherung nachweist, die für eventuelle Schäden an Wohnung und Inventar aufkommt. Um spätere Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, sollte man die Wohnung im Vorfeld - am besten gemeinsam einem Vertreter der Produktionsfirma - begehen, aussagekräftige Fotos machen und auch eventuell bereits bestehende Vorschäden (besonders an Fußböden und Türen) dokumentieren.
Die gleiche Begehung sollte unmittelbar nach den Dreharbeiten stattfinden und eventuelle Schäden dokumentiert werden. Später wird der Nachweis sonst schwierig.