Hallo an alle,
folgendes Problem, welches mal diskutiert werden sollte.
Mal angenommen ein Hausverwalter (es ist kein Profi und hat auch kein Gewerbe angemeldet) gibt seinen Job nach 5 Jahren auf, indem er den Eigentümern mitteilt, daß die Amtszeit von 5 Jahren nun vorbei ist und ein neuer Verwalter bestimmt werden müßte.
Erscheidet also im Jahr aus und berechnet noch für dieses Jahr anteilig seine Vergütung. Soweit so gut.
Nun gibt es einen neuen Verwalter im Hause (auch kein Profi), der den alten Verwalter, sagen wir mal, überzeugen möchte, die letzte Vergütung wieder zurückzuzahlen, weil, und jetzt kommts, der alte Verwalter 6 (!) Jahre anstatt 5 Jahre für das Haus tätig war.
Der neue hat natürlich insofern recht, als daß der alte nach 5 Jahren wirklich seinen Job zur Verfügung hätte stellen müssen, oder sich zumindest der Wiederwahl stellen. Hat er aber nicht.
Allerdings hat er aber auch im letzten Jakr seine Leistung erbracht.
Steht dem alten Verwalter somit das Geld zu?
Was meint ihr.
Thanks a lot for the nice discussion.
Tom
