Bezahlung Kilometergeld GbR

Hallo

A und B sind beide Gesellschafter in einer GbR. Gesellschafter A fährt schon mit einem Geschäftsauto zu seinen Baustellen. Gesellschafter B fährt noch mit seinen Privatauto auf die Baustelle. Jetzt möchte Gesellschafter B von der GbR die 0,30 € pro gefahren Kilometer haben. ( Das sind dann so ca. 300€ in der Woche)So nun die FRage:
Muss die GbR nun das Geld an Gesellschafter B zahlen? Eigentlich könnte er diese doch bei seiner Steuererklärung geltend machen.Oder?
Und wenn die GbR die Fahrkilometer von Gesellschafter A und B steuerlich geltend machen will dann wird es ja trotzdem dann auf jeden Gesellschafter einzeln aufgesplittet…oder?
KAnn mich mal bitte jemand beraten?
Danke schonmal

Kosten, die einer GbR entstehen und damit steurelich absetzbar sind, müssen auch gezahlt werden. Das Auto von A wird abgeschrieben und sämtlche Kosten als Ausgaben bei der Einkommenssteuer-Erklärung abgesetzt.
Gesellschafter B ist bisher beschissen worden.
Weiter Fragen bitte an einen Steuerberater.

A und B sind beide Gesellschafter in einer GbR. Gesellschafter
A fährt schon mit einem Geschäftsauto zu seinen Baustellen.
Gesellschafter B fährt noch mit seinen Privatauto auf die
Baustelle. Jetzt möchte Gesellschafter B von der GbR die 0,30
€ pro gefahren Kilometer haben. ( Das sind dann so ca. 300€ in
der Woche)So nun die FRage:
Muss die GbR nun das Geld an Gesellschafter B zahlen?
Eigentlich könnte er diese doch bei seiner Steuererklärung
geltend machen.Oder?
Und wenn die GbR die Fahrkilometer von Gesellschafter A und B
steuerlich geltend machen will dann wird es ja trotzdem dann
auf jeden Gesellschafter einzeln aufgesplittet…oder?
KAnn mich mal bitte jemand beraten?
Danke schonmal

Hallo,

das hängt davon ab, was in Ihrem Gesellschaftsvertrag steht. Aber nur soviel: Finden Sie es nicht ungerecht, dass Sie persönlich einen Baustellen-Fahrzeug haben und somit die GbR die Kosten trägt, während Ihr Gesellschafter die Kosten alleine tragen muss ?

Außerdem sind die Kosten von der GbR verursacht und müssen somit bei der GbR und nicht bei dem Gesellschafter berücksichtigt werden.

Die GbR muss nicht aber kann. Von der Steuer absetzen ist immer weniger als tatsächliche Erstattung.

Hallo kleenisi,

Deine Frage ist garnicht so einfach.

Die GbR ist eine eigene Steuerperson und erstellt einen Jahresabschluß ( Bilanz oder Einnahme- Überschußrechnung ).

Die Kosten für das Firmenfahrzeug Gesellschafter A fließen hier natürlich ein.

Du kannst als Gesellschafter B natürlich auch Deine Kosten gegenüber der GbR geltend machen und von dieser auch bezahlt bekommen.

Ob eine einfache Reisekostenabrechnung mit den zulässigen € 0,30 ausreichend ist, weiß ich nicht. Frage beim FA nach.

Aber unbedingt beachten:

Die Fahrten müssen über ein Fahrtenbuch und für Dich als Gesellschafter mit weiteren Unterlagen belegbar sein.

Das FA wird immer entsprechende Nachweise fordern, da man ja sonst alles angeben kann.

Auch der Gesellschafter A muß ja den fiktiven privaten Nutzungsanteil Steuern zahlen.

Wo willst Du als Gesellschafter einer GbR in der eigenen Steuererklärung Kosten geltend machen, die Dir für die GbR angefallen sind.

Ich wüsste nicht, wo man diese Werbungskosten erklären kann.

Eine Einzelaufsplittung der Kosten erfolgt nach meiner Auffassung nicht; die GbR erstellt einen Jahresabschluß, in den alle Einnahmen und Kosten einfließen und den Jahresüberschuß ergeben.

Dieser wird dann im Verhältnis der Beteilung auf die Gesellschafter übertragen und fließt in deren Steuererklärung ein.

Für weitere Detailfragen stehe ich unter
[email protected] gerne zur Verfügung.

MfG

Stefan Seidel