Hallo, mein Bruderarbeitet in einer Sicherheitsfirma (Nachtschicht) und wurde am 13.12.2008 von seinem Arzt krankgeschrieben (BurnOut) und für drei Wochen in eine Klinik überwiesen, wo er am 19.12.2008 bis zum 08.01.2009 war. Am 14.12.2008 bekam vom Arbeitgeber die schriftliche Kündigung (Datum auf dem Schreiben:
12.12.2008).
Nun muss er erneut für 3 Wochen in die Klinik.
Wer bezahlt den Klinikaufenthalt im alten Jahr und auch den jetzigen ?
Danke
Hallo,
da er ab 13.12.2008 sowieso weiterversichert muss, egal ob als
ALG-Bezieher, freiwillig Versicherter oder als "Versicherungspflichtiger aufgrund des Gesetzesregelung zum 01.04.2007) - seine Krankenhauskosten zahlt seine Krankenkasse.
Gruß
Czauderna
wird er also nicht auf den Kosten sitzen bleiben?
Wie regelt das die Krankenkasse, da er im Moment noch nicht arbeitslos erfasst ist und noch keine freiwilligen Beiträge an die Krankenkasse abgeführt hat?
Danke
Hallo,
nun, ich würde mich als Betroffener schon direkt mal bei meiner Kasse melden wenn ich weiss dass da ein KH-Aufenthalt ins haus steht, damit
meine Versicherung geklärt werden kann.
Für die freiwillige Versicherung hat man übrigens (wenn es ab Januar nicht geändert wurde) 3 Monate Zeit um diese rückwirkend zu begründen.
Auch wird sich die Kasse selbst schon melden wenn sie die Kostenanforderung des Krankenhauses (Aufnahmeanzeige) erhält.
Gruß
Czauderna