Bezahlung nach Klageeinreichung

Moin zusammen!
Was passiert wenn vom Anwalt Klage bei Gericht eingereicht wurde (der Beklagte hat seit 6 Monaten einen Geldbetrag nicht rück überwiesen, obwohl er dies immer tun wollte) und der Beklagte das Geld nun überwiesen hat, obwohl noch nicht verhandelt wurde? Wer trägt in diesem Fall die Kosten des Anwalts? Laut Klagegeschrift wurden diese dem Beklagten auferlegt.

Danke und Gruß
Malte

Hallo,

wurden auch die außergerichtlichen Kosten eingeklagt und diese auch bezahlt?

Wenn alles bezahlt ist, was eingeklagt wurde, wird der Kläger das Verfahren wahrscheinlich einseitig für erledigt erklären. Hinsichtlich der Kosten:

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/erledigu…

VG
EK

Hallo,

die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht sind Bestandteil der Forderung. Werden diese nicht bezahlt läuft das Verfahren einfach weiter, die Kostenentscheidung wird so getroffen, wie wenn der Gläubiger noch nicht gezahlt hätte. Da er mit der Bezahlung praktisch zugegeben hat, dass die Forderung berechtigt war werden ihm von Gericht wohl alle Kosten auferlegt werden.

Günstiger für den Gläubiger wäre es die Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen, denn dann kann der Kläger die Klage zurückziehen was zu einer Senkung der Gerichtskosten führt.

Dieses Verfahren gibt durchaus Sinn, denn sonst könnte ja jeder mit dem Zahlen warten bis der Anwalt (auf Kosten des Forderers) vor der Tür steht und dann Ätsch-Bätsch noch schnell zahlen.

Viele Grüße

Lumpi