Bezahlung nicht genutzer Räume einer Pension

Ist es rechtlich erlaubt, bei Anmietung einer Pension (Kein Mietvertrag) nur Bezahlung pro Übernachtung, dass man für Tage bezahlen soll, die nicht genutzt worden sind wenn z.B. jemand das Zimmer längerfristig nutzt, aber mal 1-2 Wochen nicht in der Pension erscheint und krank ist und nicht kommen kann und wenn die Krankheit auch dem Pensionsvermieter mitgeteilt worden ist.
Wer es rechtlich zulässig, dass der Vermieter die nicht genutzten Tage in der Pension berrechnen darf?

Hallo Thomas,

es ist ein Beherbergungsvertrag zustandegekommen, der dem Vermietr und Mieter Rechte und Pflichten auferlegt. Wenn der Mieter die Pension nicht nutzt, ist das seine Sache, der vermieter hat dennoch Anpruch auf Bezahlung, den er hat die Pension zur Verfügung gestellt und ist damit seiner Pflicht nachgekommen. Kuckst Du:

http://www.teutoburgerwald-wellness.de/cms/fileadmin…

Wolfgang D.