Bezahlung Praktikum

Hallo,

angenommen ein Student leistet im Rahmen seines Studiums ein Pflichtpraktikum ab (gemäß Studienordnung). Nach meinem Kenntnisstand wird hierfür gesetzlich keine Bezahlung vorgeschrieben.

Wird hingegen ein freiwilliges Praktikum abgeleistet, so muss das Unternehmen eine Bezahlung garantieren (nach einem Urteil).
Sind meine Annahmen bisher korrekt? Ansonsten bitte korrigieren.

Nun dauert das Praktikum lt,. Studienordnung beispielsweise fünf Monate. Der Praktikant verlängert auf Wunsch des Arbeitgebers im Vorfeld auf sieben Monate. Es besteht ein einzelner Vertrag, in welchem die Gesamtdauer aufgeführt ist. Weiterhin ein Absatz, dass keine Bezahlung geleistet wird.

Besteht nun für den Praktikanten ein Rechtsanspruch auf Bezahlung für die letzten zwei Monate (da freiwillig), obwohl vertraglich ein unbezahltes Praktikum vereinbart wurde?

Es wäre sehr nett, wenn mir jmd. hierzu Stellung nehmen könnte. Am Besten mit den jeweiligen Normen/ Urteilen. Ich denke, dass ich hier nicht gegen das RBG verstoßen habe. Allgeimeiner und ausgedachter Fall!!!

Vielen Dank an alle!!

Hallo,

Auch hallo.

Wird hingegen ein freiwilliges Praktikum abgeleistet, so muss
das Unternehmen eine Bezahlung garantieren (nach einem
Urteil).

Bist Du sicher, dass das stimmt? Hast Du eine Quelle hierfür?

Gruß, Inli

Im Praktikantenvertrag kann man eine Vergütung vereinbaren, auch wenn der Ausbildungsbetrieb gesetzlich nichts zahlen braucht.
In dem Fall hätte man vielleicht eine anschließende Vertragsverlängerung mit einer Vergütung vereinbaren sollen!
Wenn der Ausbildungsbetrieb bei nachträglicher mündlicher Anfrage eine Vergütung verweigert, sollte man vielleicht nachdenken, wenn es eine angespitze Situation erfordert, ob und mit welchen Fristen man den Praktikantenvertrag wieder vorzeitig kündigen kann! Für den Fall, dass man sich aus den Staub machen will.

mfg.
Thomas