Hallo Herr Klaiber!
Sternchen für die fachlich fundierte Antwort 
Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder A ist beim Land angestellt
und erhält Bezüge nach TV-L oder AXX, abhängig von der
Qualifikation und Eingruppierung.
Falls A bei der Landeskirche angestellt ist, dann bekommt er
das Geld von der Landeskirche. Die Tarifstruktur der
Landeskirche ähnelt derjenigen des öffentlichen Dienstes.
Dieses Geld bekommt die Landeskirche allerdings vom Land
erstattet. Dafür macht z.B. jede Schule jedes Jahr eine
umfangreiche Religionsstatistik.
Das bedeutet also, dass auf alle Fälle das Land und somit alle Steuerzahler für die Besoldung der Religionslehrer aufkommen, entweder direkt (Landesbeamte) oder indirekt (Kirchenbeamte)? Dass Staat und Kirche nun soooo eng verbunden sind hätte ich nicht gedacht. Aber der Staat ist in D ja auch der Steuereintreiber der Kirchen.
Muss diese Lehrerin die Notenbildungsverordnung mit den
entsprechenden Regelungen beachten oder kann sie die
Notenbildung völlig frei vornehmen - z. B. im ganzen Schuljahr
keine einzige verpflichtende Klassenarbeit schreiben und die
Note somit zu 100% als mündliche Note ermitteln (kein
Prüfungsfach).
Selbstverständlich gilt die Notenbildungsverordnung auch für
kirchliche Lehrkräfte und wenn es eine verpflichtende
Klassenarbeit gibt, dann muss die auch geschrieben werden.
Sie kennen ja auch die Verordnung. Da Religion in diesem Falle kein Prüfungsfach ist (in keiner Klasse, zu keiner Zeit) müssten also die Religionslehrer streng rechtlich gesehen niemals Klassenarbeiten schreiben. Paradiesische Zustände. (§ 9, Absatz IV ).
(Achtung: Es gibt einen unglaublichen
Interpretationsspielraum, was schriftliche Leistungen sind.)
Das würde mich interessieren. Die Verordnung gibt doch genau die Mindestanzahl der Klassenarbeiten in den anderen Fächern vor?
Sie ist wie jede andere Lehrkraft auch an Konferenzbeschlüsse
gebunden. Allerdings schweben die Religionslehrer in einem
gewissen Freiraum, weil die Aufsicht über den
Religionsunterricht nicht der Schulleiter hat sondern der
zuständige Schuldekan.
Wenn Schüler also nicht mit der Notenbildung einverstanden sind, müssten sie sich dann an den Schulleiter oder an den Schuldekan wenden?
So lange sich allerdings kein Schüler über seine Note
beschwert, dann hat man auch kaum eine Handhabe gegen diese
Lehrer. Der Lehrer, der diese Klasse jedoch übernimmt oder die
Co-Lehrer in diesen Klassen haben dann natürlich ein Problem.
Wie sollen sie ihre Klassenarbeiten begründen.
Der Witz ist ja: In dem Unterricht werden seit Schuljahresbeginn faktisch in fast allen Stunden nur Videos geschaut. Bis auf 1 oder 2 Termine (da war lt. Schüleraussage der Videoraum nicht frei). Aus den Gesprächen zu den Videos werden die Noten für das Halbjahreszeugnis gebildet. Die Schüler können freiwillig noch eine Arbeit mitschreiben. Aber nur wer auf Komma Fünf steht, kann sich durch die Arbeit noch verbessern. Wer z. B. eine 2 gesagt bekommen hat, der kann auch durch Mitschrift nicht mehr auf 1 kommen. So habe ich es jedenfalls verstanden. Alles etwas verworren. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass hier jemand einfach keine Lust hat, eine Klassenarbeit schreiben zu lassen. Die Schüler sind sauer, weil sie ihre Noten als willkürlich betrachten und nicht nachvollziehen können, da sie eben bei vielen Schülern nur auf der Besprechung der Videos beruhen.
P.S. Ja ich bin noch nicht an der Schule, weil ich jetzt
gleich einen Krankengymnastiktermin habe. Unterricht fällt
deswegen nicht aus und meine Verwaltungsarbeit mache ich zum
Teil am Wochenende oder auch abends, nur falls mal wieder eine
OT Bemerkung kommt, dass Lehrer um halb neun im Internet
rummmachen.
Kien Problem!