Bezahlung reiner Religionslehrer

Hallo,

Person A ist Religionslehrerin z. B. nur für katholische Religion. Sie wird also offenbar von der Kirche an die Schule „abgestellt“. Wie und von wem wird diese Lehrerin bezahlt und in welcher Höhe?

Muss diese Lehrerin die Notenbildungsverordnung mit den entsprechenden Regelungen beachten oder kann sie die Notenbildung völlig frei vornehmen - z. B. im ganzen Schuljahr keine einzige verpflichtende Klassenarbeit schreiben und die Note somit zu 100% als mündliche Note ermitteln (kein Prüfungsfach).

Hallo,

Person A ist Religionslehrerin z. B. nur für katholische
Religion. Sie wird also offenbar von der Kirche an die Schule
„abgestellt“. Wie und von wem wird diese Lehrerin bezahlt und
in welcher Höhe?

Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder A ist beim Land angestellt und erhält Bezüge nach TV-L oder AXX, abhängig von der Qualifikation und Eingruppierung.
Falls A bei der Landeskirche angestellt ist, dann bekommt er das Geld von der Landeskirche. Die Tarifstruktur der Landeskirche ähnelt derjenigen des öffentlichen Dienstes. Dieses Geld bekommt die Landeskirche allerdings vom Land erstattet. Dafür macht z.B. jede Schule jedes Jahr eine umfangreiche Religionsstatistik.

Muss diese Lehrerin die Notenbildungsverordnung mit den
entsprechenden Regelungen beachten oder kann sie die
Notenbildung völlig frei vornehmen - z. B. im ganzen Schuljahr
keine einzige verpflichtende Klassenarbeit schreiben und die
Note somit zu 100% als mündliche Note ermitteln (kein
Prüfungsfach).

Selbstverständlich gilt die Notenbildungsverordnung auch für kirchliche Lehrkräfte und wenn es eine verpflichtende Klassenarbeit gibt, dann muss die auch geschrieben werden. (Achtung: Es gibt einen unglaublichen Interpretationsspielraum, was schriftliche Leistungen sind.) Sie ist wie jede andere Lehrkraft auch an Konferenzbeschlüsse gebunden. Allerdings schweben die Religionslehrer in einem gewissen Freiraum, weil die Aufsicht über den Religionsunterricht nicht der Schulleiter hat sondern der zuständige Schuldekan.

So lange sich allerdings kein Schüler über seine Note beschwert, dann hat man auch kaum eine Handhabe gegen diese Lehrer. Der Lehrer, der diese Klasse jedoch übernimmt oder die Co-Lehrer in diesen Klassen haben dann natürlich ein Problem. Wie sollen sie ihre Klassenarbeiten begründen.

Gruß
MK

P.S. Ja ich bin noch nicht an der Schule, weil ich jetzt gleich einen Krankengymnastiktermin habe. Unterricht fällt deswegen nicht aus und meine Verwaltungsarbeit mache ich zum Teil am Wochenende oder auch abends, nur falls mal wieder eine OT Bemerkung kommt, dass Lehrer um halb neun im Internet rummmachen.

Hallo Herr Klaiber!

Sternchen für die fachlich fundierte Antwort :smile:

Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder A ist beim Land angestellt
und erhält Bezüge nach TV-L oder AXX, abhängig von der
Qualifikation und Eingruppierung.
Falls A bei der Landeskirche angestellt ist, dann bekommt er
das Geld von der Landeskirche. Die Tarifstruktur der
Landeskirche ähnelt derjenigen des öffentlichen Dienstes.
Dieses Geld bekommt die Landeskirche allerdings vom Land
erstattet. Dafür macht z.B. jede Schule jedes Jahr eine
umfangreiche Religionsstatistik.

Das bedeutet also, dass auf alle Fälle das Land und somit alle Steuerzahler für die Besoldung der Religionslehrer aufkommen, entweder direkt (Landesbeamte) oder indirekt (Kirchenbeamte)? Dass Staat und Kirche nun soooo eng verbunden sind hätte ich nicht gedacht. Aber der Staat ist in D ja auch der Steuereintreiber der Kirchen.

Muss diese Lehrerin die Notenbildungsverordnung mit den
entsprechenden Regelungen beachten oder kann sie die
Notenbildung völlig frei vornehmen - z. B. im ganzen Schuljahr
keine einzige verpflichtende Klassenarbeit schreiben und die
Note somit zu 100% als mündliche Note ermitteln (kein
Prüfungsfach).

Selbstverständlich gilt die Notenbildungsverordnung auch für
kirchliche Lehrkräfte und wenn es eine verpflichtende
Klassenarbeit gibt, dann muss die auch geschrieben werden.

Sie kennen ja auch die Verordnung. Da Religion in diesem Falle kein Prüfungsfach ist (in keiner Klasse, zu keiner Zeit) müssten also die Religionslehrer streng rechtlich gesehen niemals Klassenarbeiten schreiben. Paradiesische Zustände. (§ 9, Absatz IV ).

(Achtung: Es gibt einen unglaublichen
Interpretationsspielraum, was schriftliche Leistungen sind.)

Das würde mich interessieren. Die Verordnung gibt doch genau die Mindestanzahl der Klassenarbeiten in den anderen Fächern vor?

Sie ist wie jede andere Lehrkraft auch an Konferenzbeschlüsse
gebunden. Allerdings schweben die Religionslehrer in einem
gewissen Freiraum, weil die Aufsicht über den
Religionsunterricht nicht der Schulleiter hat sondern der
zuständige Schuldekan.

Wenn Schüler also nicht mit der Notenbildung einverstanden sind, müssten sie sich dann an den Schulleiter oder an den Schuldekan wenden?

So lange sich allerdings kein Schüler über seine Note
beschwert, dann hat man auch kaum eine Handhabe gegen diese
Lehrer. Der Lehrer, der diese Klasse jedoch übernimmt oder die
Co-Lehrer in diesen Klassen haben dann natürlich ein Problem.
Wie sollen sie ihre Klassenarbeiten begründen.

Der Witz ist ja: In dem Unterricht werden seit Schuljahresbeginn faktisch in fast allen Stunden nur Videos geschaut. Bis auf 1 oder 2 Termine (da war lt. Schüleraussage der Videoraum nicht frei). Aus den Gesprächen zu den Videos werden die Noten für das Halbjahreszeugnis gebildet. Die Schüler können freiwillig noch eine Arbeit mitschreiben. Aber nur wer auf Komma Fünf steht, kann sich durch die Arbeit noch verbessern. Wer z. B. eine 2 gesagt bekommen hat, der kann auch durch Mitschrift nicht mehr auf 1 kommen. So habe ich es jedenfalls verstanden. Alles etwas verworren. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass hier jemand einfach keine Lust hat, eine Klassenarbeit schreiben zu lassen. Die Schüler sind sauer, weil sie ihre Noten als willkürlich betrachten und nicht nachvollziehen können, da sie eben bei vielen Schülern nur auf der Besprechung der Videos beruhen.

P.S. Ja ich bin noch nicht an der Schule, weil ich jetzt
gleich einen Krankengymnastiktermin habe. Unterricht fällt
deswegen nicht aus und meine Verwaltungsarbeit mache ich zum
Teil am Wochenende oder auch abends, nur falls mal wieder eine
OT Bemerkung kommt, dass Lehrer um halb neun im Internet
rummmachen.

Kien Problem!

Tach Herr Schmidt,

Martin Klaiber schreibt offenbar aus Württemberg, denn nur dort gibt es Schuldekane (Naja gut, in Baden wohl auch noch).
Aber A ist ja katholische Religionslehrerin, mithin kommt der Schuldekan nicht in Frage, denn der ist evangelisch.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du Steuern zahlst - Du hast entsprechende Angaben in Deiner Visitenkarte tunlich vermieden.
Davon hängt aber ab, wer für die Aufsicht über die Religionslehrer zuständig ist. In Ba-Wü ist die Kirche für den RU zuständig und erteilt ihn an den allgemeinbildenden Schulen im Auftrag des Landes.
In NRW ist RU Angelegenheit der Schule; dort ist Religion auch Prüfungsfach und für die Versetzung relevant.

Also: In welchem Land wohnst Du? Ohne diese Kenntnis kann Dir hier keiner eine fundierte Antwort geben.

Gruß - Rolf

Tach Rolf,

Martin Klaiber schreibt offenbar aus Württemberg, denn nur
dort gibt es Schuldekane (Naja gut, in Baden wohl auch noch).
Aber A ist ja katholische Religionslehrerin, mithin kommt der
Schuldekan nicht in Frage, denn der ist evangelisch.

Du hast mich ertappt, in der Tat bin ich aus Württemberg. Wenn ich nicht wüsste, dass Herr Schmidt irgendwo in Mannheim (das ist in Baden, in Mannheim steht übrigens die Fabrik, … ) weilt, dann hätte ich mich nicht geäussert. Was mich allerdings erstaunt ist, dass es nur evangelische Schuldekane gibt. Ich frage demnächst unseren was er ist und die Diözese weise ich darauf hin, dass sie bitte ihre Veröffentlichungen korrigiert: http://www.drs.de/index.php?id=683

Nichts für ungut
MK

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du Steuern zahlst - Du
hast entsprechende Angaben in Deiner Visitenkarte tunlich
vermieden.
Davon hängt aber ab, wer für die Aufsicht über die
Religionslehrer zuständig ist. In Ba-Wü ist die Kirche für den
RU zuständig und erteilt ihn an den allgemeinbildenden Schulen
im Auftrag des Landes.
In NRW ist RU Angelegenheit der Schule; dort ist Religion auch
Prüfungsfach und für die Versetzung relevant.

Also: In welchem Land wohnst Du? Ohne diese Kenntnis kann Dir
hier keiner eine fundierte Antwort geben.

Gruß - Rolf

Tach Martin,

dass es in der katholischen Kirche Schuldeane gibt, wusste ich nicht!
Ich lasse mir also insofern von Dir gern auf die Sprünge helfen!

Gruß - Rolf