Bezahlung Therapie

Hallo,
der Artikel könnte auch in „Ämter“ passen, bitte ggf. verschieben.
Also, nehmen wir an, jemand hat ein psychisches Problem. Nach einer „Überwindungsphase“ entscheidet sich die Person zu einem Therapeuten zu gehen. Krankenkasse übernimmt Finanzierung, alles ok… Naja, nicht ganz. Nach einer gewissen Zeit erklärt der Therapeut die Therapie für beendet. Der zu Therapierende äußert, dass er sich noch nicht „geheilt“ und auch nicht wirklich besser als zu Beginn der Therapie fühlt. Der Therapeut ignoriert das und beendet die Therapie. Der Patient geht jetzt nur noch alle 6 Wochen zur Nachbetreuung zu dem Therapeuten.
So, jetzt die Frage.
Wenn der Patient einen anderen, neuen Therapeuten suchen möchte,was muss er beachten. Es war die Rede von einer Art „Sperrfrist“ für eine neue Therapie von Seiten der Krankenkasse (gestzl. Versichert), stimmt das? Falls ja: lässt sich das irgendwie umgehen/ gibt es Sonderregelungen?

Bin für jegliche Antwort dankbar.
Sollten angaben fehlen, bitte bescheid sagen, dann reich ich das nach.

LG Backs

Hallo Backs

Es war die Rede von einer Art
„Sperrfrist“ für eine neue Therapie von Seiten der
Krankenkasse (gestzl. Versichert), stimmt das?

Ja. Erst zwei voille Jahre nach der letzten abgerechneten Behandlungsstunde (Therapie-Sitzung) kannst Du wieder ne neue Therapie anfangen. Zumindest in demselben Genre, also wenn Du z.B. tiefenpsych. fundierte Psychotherapie hattest, dann kannst Du erst nach 2 Jahren wieder so eine beantragen.

Falls ja: lässt
sich das irgendwie umgehen/ gibt es Sonderregelungen?

Kaum. Man kann zwar eine Kurzzeit-Behandlung in eine Langzeitbehandlung umwandeln, aber nach dem Ende einer Beandlung nicht einfach locker dieselbe irgendwann fortsetzen.
Ehe dann noch ein andres Genre, z.B. Verhaltenstherapie nach tiefenpsychologischer oder nach Psychoanalyse.
Gruß,
Branden

Hallo und danke für deine Antwort,
trotzdem nochmal nachgefragt: Gibt es da keine „Notfalllösung“ z.B. Amtstherapeut der feststellt das ein Problem vorliegt? Oder muss der Patient erst einen völligen Zusammenbruch erleiden (was im gegebenen Fall zu befürchten wäre) und in die Klinik gehen?

z.B. Amtstherapeut der feststellt das ein Problem vorliegt?

Amtstherapeuten gibt es ja nicht. Es gibt allenfalls den Amtsarzt und es gibt das Gesundheitsamt. In einigen Gesundheitsämtern befindet sich wiederum ein Sozialpsychiatrischer Dienst. Der kann schonmal aufgesucht werden bzw. sucht der einen unter Umständen selber auf, wenns hart kommt. :wink:.
Man kann auch Notfallambulanzen aufsuchen. Einige Krankenhäuser haben diese Notfallambulanzen.

Oder muss der Patient erst einen völligen Zusammenbruch
erleiden (was im gegebenen Fall zu befürchten wäre) und in die
Klinik gehen?

Ist nicht die schlechteste Lösung. Wenn man suizidal, psychotisch oder nervenzusammenbrechend ist, kann man eine Klinik mit so eine Notfall-Ambulanz aufsuchen.
Das geht auf jeden Fall meist schneller als zu versuchen, eine ambulante Therapie in einer Praxis zu bekommen, wenn man die letzte gerade erst hinter sich brachte.
Gruß,
Branden