Hi,
inzwischen werden „unnötige“ Rettungswagenanfahrten, also solche die doch nicht medizinisch notwedig waren, ja wieder durch die Krankenversicherungen bezahlt.
Beteiligen sich daran auch die privaten Krankenkassen?
VG,
J~
Hi,
inzwischen werden „unnötige“ Rettungswagenanfahrten, also solche die doch nicht medizinisch notwedig waren, ja wieder durch die Krankenversicherungen bezahlt.
Beteiligen sich daran auch die privaten Krankenkassen?
VG,
J~
Hallo,
die unbefriedigende, aber richtige Antwort lautet: kommt darauf an. Nämlich auf Deinen Tarif und das Kleingedruckte. Im Unterschied zur GKV ändert der sich aber nur zum Positiven. Sonst änderst sich nämlich ohne Deine Zustimmung gar nichts.
Gruß,
Andreas
Hmm, nee
Hi,
darauf an. Nämlich auf Deinen Tarif und das Kleingedruckte. Im
Unterschied zur GKV ändert der sich aber nur zum Positiven.
vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Diese „unnötigen“ Fahrten müssen so oder so nicht vom vermeintlichen Patienten bezahlt werden. Dessen KV spielt also sicher keine Rolle.
Eine Zeit lang war es so, dass der Beauftrager, also IMHO z.B. der Zeuge der einen Unfall sieht, den Einsatz bezahlen musste. Dann haben sich die KV darauf geeinigt diese Kosten wieder zu übernehmen.
Ich möchte gerne wissen, ob sich daran auch die privaten beteiligen.
VG,
J~
Hi!
Eine Zeit lang war es so, dass der Beauftrager, also IMHO z.B.
der Zeuge der einen Unfall sieht, den Einsatz bezahlen musste.
Dann haben sich die KV darauf geeinigt diese Kosten wieder zu
übernehmen.
Ich möchte gerne wissen, ob sich daran auch die privaten
beteiligen.
Es leben die Ammenmärchen, es müsste der Anrufer zahlen. Zumal von den Rettungsleitstellen vom Anrufer wohl auch nicht die Adresse zwecks Rechnung abgefragt wird. Wenn ein RTW z.B. beim Verkehrsunfall keine Patienten findet, ist dies ein Fehleinsatz, der nicht abgerechnet werden kann.
Sollte es zu einer Rechnung kommen, wär dies ggf. ein Fall für die Haftpflichtversicherung, definitiv aber nicht für die Krankenversicherung des Anrufers.
Gruß
CM
Hi,
Es leben die Ammenmärchen, es müsste der Anrufer zahlen.
wie bist du denn drauf?
Vielleicht informierst du dich erstmal zu welchem Streit es in der Vergangenheit über die Kostenübernahme gekommen ist bevor du o.g. Behauptung aufstellst. Außerdem war der Kern meiner Frage eine andere, kannst du vielleicht dazu was sagen?
definitiv aber nicht für die
Krankenversicherung des Anrufers.
WER redet von der Krankenversicherung des Anrufers??
VG,
J~
mal zwei Links zum nachlesen
Hier wurden z.B. Rechnungen an Privatleute versandt:
http://stadtzeitung.luebeck.de/artikelarchiv/1997/00…
„Da sich die AOK weigerte, die Kosten zu übernehmen, schickte die Stadt Gebührenbescheide (…) an den Sohn. Dieser erhob (…) Klage. Doch der Richter verkündete jetzt in der Verhandlung: Die Gebührenbescheide an den Sohn sind rechtmäßig.“
http://www.abendblatt.de/extra/service/944949.html?u…
„Weil die Krankenversicherer in Schleswig-Holstein Fehlfahrten von Rettungswagen nicht mehr bezahlen, bitten jetzt immer mehr Kommunen die Unfallopfer zur Kasse. Sie müssen zwischen 300 und 500 Mark überweisen, wenn die Lebensretter zwar anrücken, aber leer zurückfahren, (…) In Flensburg, Lübeck und den Kreisen Plön, Stormarn und Dithmarschen werden bereits solche Rechnungen geschrieben.
(…)
Juristisch ist der Rollgriff in die Tasche der Bürger wasserdicht.“
VG,
J~
Hi!
Hi,
Es leben die Ammenmärchen, es müsste der Anrufer zahlen.
wie bist du denn drauf?
Mäßige Deinen Ton!
Vielleicht informierst du dich erstmal zu welchem Streit es in
der Vergangenheit über die Kostenübernahme gekommen ist bevor
du o.g. Behauptung aufstellst. Außerdem war der Kern meiner
Frage eine andere, kannst du vielleicht dazu was sagen?definitiv aber nicht für die
Krankenversicherung des Anrufers.WER redet von der Krankenversicherung des
Anrufers??
Du sprachst davon, das der Anrufer zahlen musste, für Dich noch mal Deine Aussage:
Eine Zeit lang war es so, dass der Beauftrager , also IMHO z.B.
der Zeuge der einen Unfall sieht, den Einsatz bezahlen musste.
Fakt ist, der Anrufer musste nie zahlen,. Ich hab 7 Jahre lang im Rettungsdienst gearbeitet. So ganz ohne Hintergrundwissen sind meine Aussagen nicht. Solche Parolen führen dazu, das Leute eher zu spät den Rettungsdienst rufen, von daher ist es mir wichtig, dies als falsch aufzuzeigen.
Gruß
CM
Hier wurden z.B. Rechnungen an Privatleute versandt:
http://stadtzeitung.luebeck.de/artikelarchiv/1997/00…
„Da sich die AOK weigerte, die Kosten zu übernehmen, schickte
die Stadt Gebührenbescheide (…) an den Sohn. Dieser erhob
(…) Klage. Doch der Richter verkündete jetzt in der
Verhandlung: Die Gebührenbescheide an den Sohn sind
rechtmäßig.“
Der Sohn ist hier nicht als Anrufer, sondern als Erbe der Kostenträger. Mittlerweile sind die Fälle dahingehend geklärt, dass auch die die Vermutung eines med. Notfalls abgerechnet wird. Der Rettungsdienst ist in der Annahme einer Lebensrettung zum Einsatz gefahren und somit ist die GKV zur Kostenübernahme verpflichtet.
http://www.abendblatt.de/extra/service/944949.html?u…
„Weil die Krankenversicherer in Schleswig-Holstein Fehlfahrten
von Rettungswagen nicht mehr bezahlen, bitten jetzt immer mehr
Kommunen die Unfallopfer zur Kasse. Sie müssen zwischen 300
und 500 Mark überweisen, wenn die Lebensretter zwar anrücken,
aber leer zurückfahren, (…) In Flensburg, Lübeck und den
Kreisen Plön, Stormarn und Dithmarschen werden bereits solche
Rechnungen geschrieben.
(…)
Juristisch ist der Rollgriff in die Tasche der Bürger
wasserdicht.“
Und auch hier passt Deine Aussage nicht:
Eine Zeit lang war es so, dass der Beauftrager, also IMHO z.B.
der Zeuge der einen Unfall sieht, den Einsatz bezahlen musste.
Gruß
CM
Nachfrage: Kostenübernahme von Leerfahrten im RetD
Hi,
Fakt ist, der Anrufer musste nie zahlen,. Ich hab 7 Jahre lang
im Rettungsdienst gearbeitet. So ganz ohne Hintergrundwissen
sind meine Aussagen nicht.
ich wäre dir dankbar dein Hintergrundwissen dahingehend in Anspruch nehmen zu können, dass meine eigentliche Frage beantwortet würde: Wer bezahlt Einsätze von Rettungsdiensten die nicht den beteiligte Personen bzw deren Versicherungen in Rechnung gestellt werden können. Kannst du oder jemand anderes mir dabei behilflich sein?
Auch freue ich mich über die Korrektur von falschen Aussagen.
Allerdings ist eine zwar unter Umständen nicht falsche, aber unvollständige Antwort deinerseits in diesem Sinne nur sehr wenig hilfreich.
BTW: In welchem Bereich des Rettungswesens hast du gearbeitet? In meinem Bereich gab es z.B. keinen Einblick in die Rechnungsstellung.
Solche Parolen führen dazu, das
Leute eher zu spät den Rettungsdienst rufen, von daher ist es
mir wichtig, dies als falsch aufzuzeigen.
Es war weder meine Idee die Kosten von Leerfahrten auf Privatleute abzuwälzen noch habe ich behauptet, dass es heute noch so wäre. Keine Ahnung also was du mir als Parole vorwirfst. Diesen Stress damals mit der Gefahr der Nichtalarmierung habe ICH nicht verursacht sondern die Rettungsträger/Ämter/Versicherungen gemeinsam.
VG,
J~