Bezahlung unseres verkauften Grunstücks

hallo, würde mich freuen, wenn uns jemand helfen könnte.
Haben en Baugrundstück verkauft und waren i. Oktober m. dem Käufer beim Notar.
Die Bezahlung sollte ende Januar mit einer Frist v. 14 Tagen bezahlt werden.
Dies ist noch nicht geschehen.
Der Käufer sagt seine Bank bezahlt erst, wenn er die ganzen Baukosten eingereicht hat.
Im Vorfeld sagte aber der Bankberater zu, dass der Bauplatz vorab bezahlt wird.
Der Käufer hat einen Dahrlehensvertrag bei der Bank.

Wir sollen wir uns verhalten, wissen nicht ein noch aus.
Im voraus herzl. Dank

Hallo

in den Notariatsverträgen steht doch als wesentlicher Punkt auch immer was von den Zahlungsmodalitäten.
Da heisst es üblicherweise:

Das Geld muss bis… auf dem Konto sein, wenn nicht, dann fallen Verzugszinsen in Höhe von … an.

Und nach relativ kurzer Zeit ist der Verkäufer berechtigt, ganz vom Vetrag zurücktztreten, wenn keine Marie rüberkommt…

Dann hast du zwar das Problem, einen neuen Käufer suchen zu müssen, aber das nmusst du halt abschätzen, wie dringend du das Geld brauchst…

Gruss
Hummel

ja, so ist es, aber die Bank rückt das Geld nicht heraus, bevor Sie nicht die ganzen Baukosten weis, unsere Käufer tut mir schon Leid, weiss auch nicht, ob die Bank das einfach so machen kann

ja, so ist es, aber die Bank rückt das Geld nicht heraus, bevor Sie nicht die ganzen Baukosten weis,

Das ist verständlich.

unsere Käufer tut mir schon Leid,

Das braucht er nicht. Der Käufer hat bei der Finanzierung offenbar schwere Fehler gemacht.

weiss auch nicht, ob die Bank das einfach so machen kann

Das kann sie. Es gibt keinen Anspruch auf einen Kredit.

Der Käufer sagt seine Bank bezahlt erst, wenn er die ganzen Baukosten eingereicht hat.

Das kann dem Verkäufer egal sein. Der Käufer hat sich an das zu halten, was im Kaufvertrag steht. Er hätte vorher mit seiner Bank alle Probleme ausräumen sollen.

Im Vorfeld sagte aber der Bankberater zu, dass der Bauplatz vorab bezahlt wird.

Offenbar hat der Käufer noch nicht alle Unterlagen eingereicht. Und dann gibt es keine Auszahlung.

Wir sollen wir uns verhalten,

Dsa Mahnverfahren einleiten, wenn sich der Käufer im Verzug befindet.

Deer Käufer hat uns zugesichert, dass er einen Dahrlensvertrag hat

Hallo Elfriede,

Deer Käufer hat uns zugesichert, dass er einen
Dahrlensvertrag hat

Was heisst zugesagt?
Hat er keine schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank vorgelegt?
Böser Fehler!

Grüße,
Tinchen

Deer Käufer hat uns zugesichert, dass er einen Dahrlensvertrag hat

Das ist ja mein Punkt. Das Versäumnis trifft den Käufer, nicht die Bank. Einen Darlehensvertrag zu haben, ist eine Sache. Die Auszahlungsvorrausetzungen zu schaffen eine zweite.

Hi,

Wir sollen wir uns verhalten,

Dsa Mahnverfahren einleiten, wenn sich der Käufer im Verzug
befindet.

Warum das Mahnverfahren einleiten? Nachdem das Zahlungsziel überschritten wurde, beginnt doch die Zinsuhr automatisch zu ticken, oder muss die erst durch eine entsprechende Mahnung aktiviert werden?

GRüße

Die Bezahlung sollte ende Januar mit einer Frist v. 14 Tagen
bezahlt werden.

Das wird ja bestimmt schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sein. Ebenso der Anspruch auf Schadenersatz bei verspäteter oder gar ausbleibender Zahlung, so dass die Rechtslage eindeutig ist.

Die Finanzierungsprobleme des Käufers sind nicht die des Verkäufers. Insofern sind alle Erklärungen, Rechtfertigungen und Entschuldigungen des Käufers uninteressant.

Wir sollen wir uns verhalten, wissen nicht ein noch aus.

Man bemühe sich zum Rechtsanwalt(u. Notar) seines Vertrauens, der idealerweise über Fachkenntnisse im Immobilienbereich verfügt. Dieser setzt ein Schreiben auf und ein Datum fest, bis wann man den Kaufpreiseingang spätestens erwartet. Andernfalls man sich den Rücktritt vom Kaufvertrag mit allen damit verbundenen Schadenersatzforderungen vorbehalte.

Bei der oben vorausgesetzten eindeutigen Rechtslage wird der kluge Käufer erkennen, dass es ernst und teuer für ihn wird, wenn er jetzt nicht Ordnung in seine zuvor offentlich schlampig vorbereitete Finanzierung bringt und eine schnelle Lösung findet.

Jeden aus dem verspäteten Zahlungseingang bzw. sogar geplatztem Verkauf resultierenden Schaden, den der Verkäufer später NICHT nachweisen kann, wird er allerdings selber tragen. Das ist der Preis dafür, dass er sich bei Unterzeichnung des Kaufvertrags die termingerechte Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht hat BELEGEN lassen.

Bei der oben vorausgesetzten eindeutigen Rechtslage wird der
kluge Käufer erkennen, dass es ernst und teuer für ihn wird,
wenn er jetzt nicht Ordnung in seine zuvor offentlich
schlampig vorbereitete Finanzierung bringt und eine schnelle
Lösung findet.

Woraus sich die noch konkretere Handlungsempfehlung an den Verkäufer ableitet, vor dem Gang zum Anwalt „im Guten“ den Verkäufer auf den weiteren absehbaren Fortgang und die drohenden Zusatzkosten hinzuweisen.

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