Person A ist Berufsbetreuer und will seine Ansprüche auf Bezahlung
seiner Tätigkeit durchsetzen!! Entsprechende Rechnungen liegen beim zuständigen Amtsgericht seit 2003 vor und werden nicht beglichen. Was sind Person A für rechtliche Mittel gegeben um seine Ansprüche durchzusetzen?? Kann die Person gegen ein Gericht auch Mahnbescheide
erwirken??
Hallo,
eigentlich dürfte es die geschilderte Situation nicht geben. Nach meiner Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a) der Betreute hat Vermögen, dann erlässt das Amtsgericht einen Beschluss, dass und wie viel sich der Betreuer vom Konto/Vermögen des Betreuten nehmen darf
b) der Betreute ist mittellos, dann erfolgt die Vergütung aus der Staatskasse.
Diese Verfahren kann zwar etwas dauern, auch schon mal 2 bis 3 Monate, aber nicht länger.
Wenn mir jemand was von offenen Forderungen aus 2003 gegenüber dem Amtsgericht erzählen würde, dann hätte ich die Vermutung, dass er mir entweder einen dicken Bären aufbinden oder mich anpumpen will.
Hoffe, beides stimmt hier nicht.
Gruss
Andreas
Vielen Dank für die sehr qualifizierte Antwort, die wirklich sehr weitergeholfen hat. Spaßanfragen starte ich hier nicht und die Möglichkeiten sind bekannt!!
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Vielen Dank für die sehr qualifizierte Antwort, die wirklich
sehr weitergeholfen hat. Spaßanfragen starte ich hier nicht
und die Möglichkeiten sind bekannt!!
Hallo,
die Antwort war ernst gemeint. Ich führe seit 1996 Betreuungen.
Ansonsten siehe hier: http://www.betreuerlexikon.de/index.htm
Du kannst die Frage auch hier stellen: http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=12
Gruss
Andreas
Ja hallo!
eigentlich dürfte es die geschilderte Situation nicht geben.
Mal wieder so eine Top-Antwort, wie ich sie liebe. Hör zu, Fragesteller, es kann nicht sein, was nicht sein darf, okay? Du bildest Dir ein, noch offene Forderungen zu haben? Frechheit!
Wenn mir jemand was von offenen Forderungen aus 2003 gegenüber
dem Amtsgericht erzählen würde, dann hätte ich die Vermutung,
dass er mir entweder einen dicken Bären aufbinden oder mich
anpumpen will.
Tja, dann will ich gar nicht erst anfangen, von meinen Erfahrungen in diesem Sektor zu berichten. Man will ja nicht als Lügner dastehen.
Was die Frage angeht: Mahnbescheid is nich. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte eventuell zur Beschleunigung beitragen.
Hallo,
mir ist unverständlich, warum hier so eine Aufregung veranstaltet wird, nur weil ich meine Erfahrungen schildere.
Wenn die niemand zur Kenntnis nehmen will, dann soll er sie nicht lesen oder nicht fragen.
Bloß: wenn tatsächlich ein Berufsbetreuer auf Gelder von einer Abrechung von 2003 wartet, dann ist entweder etwas ganz schrecklich schief gelaufen, oder er hat etwas übertrieben.
Natürlich würde ich es mit einer Zahlungserinnerung versuchen, das habe ich auch schon gemacht.
Aber - der Betreuer muss auch weiterhin mit dem Gericht zusammenarbeiten, und dann überlegt man sich schon, welche Schritte man ergreift und welche nicht.
Denn die Damen und Herren bei Gericht sind auch nur Menschen und mitunter ganz schön rachsüchtig, wenn man ihnen vor das Schienbein tritt.
Gruss
Andreas