Hallo,
angenommen, ein Urlauber würde sich eine Ferienwohnung telefonisch bestellen.
Der private Vermieter würde dann schriftlich dies als Reservierung für den genannten Zeitraum bestätigen mit der Bitte, die komplette Miete für den gesamten Urlaubszeitraum vorab direkt bei Ankunft zu begleichen.
dürfte er das?
gruss
brigitte
Hallo,
angenommen, ein Urlauber würde sich eine Ferienwohnung
telefonisch bestellen.
Schön …
Der private Vermieter würde dann schriftlich dies als
Reservierung für den genannten Zeitraum bestätigen
… auch schön … manchmal mit Bitte um Rückfax …
mit der Bitte, die komplette Miete für den gesamten
Urlaubszeitraum vorab direkt bei Ankunft zu begleichen.
… ist nicht mal normal, sondern VOR Ankunft überweisen …
dürfte er das?
… na klar. Das sind zumindest meine guten Erfahrungen
als Feriengast. Ich seh das Problem nicht.
mfg:stuck_out_tongue:it
[wo.problem.sein]