ich habe da mal eine - evtl. dumme Frage, angeregt durch eine Frage weiter unten:
kein Arbeitgeber käme jemals auf die Idee, einen Arbeitnehmer deshalb weniger zu zahlen, weil der nicht Mitglied der Gewerkschaft ist und nur die Mitglieder einer Gewerkschaft in seinem Betrieb auch den Tariflohn bekommen.
Aber wieso bedeutet das, dass der AN der nicht Gew.mitglied ist, dann auch an die sonstigen Tarifregelungen gebunden ist?
(Es sei denn, in dem Arbeitsvertrag stünde das ausdrücklich drin)
Eine bloße Bezugnahme beim Gehalt - z.B. TVöD kann doch da eigentlich nicht ausreichen - Oder?
Gruß
Peter
ich habe da mal eine - evtl. dumme Frage, angeregt durch eine
Frage weiter unten:
kein Arbeitgeber käme jemals auf die Idee, einen Arbeitnehmer
deshalb weniger zu zahlen, weil der nicht Mitglied der
Gewerkschaft ist und nur die Mitglieder einer Gewerkschaft in
seinem Betrieb auch den Tariflohn bekommen.
Das kommt öfter vor, als Du vielleicht denkst, vor allem bei Kündigung von TV’en oder Austritt des AG aus dem Verband oder Wechsel des Verbandes.
Aber wieso bedeutet das, dass der AN der nicht Gew.mitglied
ist, dann auch an die sonstigen Tarifregelungen gebunden ist?
Bedeutet es nicht automatisch, Du hast es doch unten selber erklärt.
(Es sei denn, in dem Arbeitsvertrag stünde das ausdrücklich
drin)
Eine bloße Bezugnahme beim Gehalt - z.B. TVöD kann doch da
eigentlich nicht ausreichen - Oder?
Kommt auf die Formulierung an. Wo der Verweis auf TV’e steht, ist nicht so wichtig, was da inhaltlich steht, ist ausschlaggebend.
Gruß
Peter
&Tschüß
WOlfgang
Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin halt einfach mal gespannt, wie das mit den Tarifabschlüssen des Marburger Bundes in der Praxis behandelt wird.
Ich denke, dass in den meisten Arbeitsverträgen der Ärzte nur der Bezug zum BAT bzw. TVöD steht.
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe sind aber etliche Ärzte bei Verdi UND im Marburger Bund.
Ich werde im Rahmen der Familie (Betriebsrätin) sicher mitbekommen, wie das weitergeht.
Viele Grüße
Peter
Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin halt einfach mal
gespannt, wie das mit den Tarifabschlüssen des Marburger
Bundes in der Praxis behandelt wird.
Ich denke, dass in den meisten Arbeitsverträgen der Ärzte nur
der Bezug zum BAT bzw. TVöD steht.
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe sind aber etliche Ärzte
bei Verdi UND im Marburger Bund.
Es gilt hier der Grundsatz, dass in einem Betrieb einheitlich nur ein Tarifvertrag gelten kann. Welcher Tarifvertrag bei denjenigen - tarifgebundenen - Ärzten gilt, die eine Doppelmitgliedschaft haben, richtet sich nach dem o.g. Grundsatz. Viele Grüße, Thomas
Ich werde im Rahmen der Familie (Betriebsrätin) sicher
mitbekommen, wie das weitergeht.
Viele Grüße
Peter
Hallo Thomas,
Es gilt hier der Grundsatz, dass in einem Betrieb einheitlich
nur ein Tarifvertrag gelten kann.
Und wo soll das denn bitte stehen? Hätte mich wirklich interessiert, denn bei der Bahn gab (gibt) es die Spartengewerkschaft ‚der Lokomotivführer Deutschlands‘. Neben der ‚Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands‘
Viele Grüße
Peter
Hallo Thomas,
Es gilt hier der Grundsatz, dass in einem Betrieb einheitlich
nur ein Tarifvertrag gelten kann.Und wo soll das denn bitte stehen? Hätte mich wirklich
interessiert, denn bei der Bahn gab (gibt) es die
Spartengewerkschaft ‚der Lokomotivführer Deutschlands‘. Neben
der ‚Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands‘…
… die inzwischen Transnet heißt
Du hast aber m. E. recht. Der von Thomas angesprochene Grundsatz ist ein politischer Grundsatz, der von den DGB-Gewerkschaften vertreten wird und gelegentlich dazu führt, daß mehrere Gewerkschaften gemeinsam einen TV abschließen, aber es ist kein rechtlicher Grundsatz.
Viele Grüße
Peter
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang und Peter,
es gibt die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Regeln der Tarifkonkurrenz. Dabei handelt es sich nicht um politische Programmsätze, sondern um verbindliche Rechtsregeln in Ausfüllung des Tarifvertragsgesetzes. So etwas steht nicht im Gesetz, sondern ergibt sich nur aus dem Zusammenspiel ständig fortentwickelter Urteile. Dabei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Oft enthalten diese auch Leitsätze mit allgemein gültigen Aussagen, auch wenn diese nicht immer als Leitsatz gekennzeichnet sind.
Wer mal schmökern möchte, geht einfach auf www.bundesarbeitsgericht.de Dann zum Feld „Entscheidungen“ und in der Suchmaske „Text“ einfach Stichwortsuche. Geeignete Suchbegriffe zu diesem Thema sind „Tarifkonkurrenz“, „Tarifpluralität“ und „Spezialität“. Ihr werdet staunen, wie viele Entscheidungen zu diesen Themen es gibt.
Wolfgang hat natürlich recht, indem er sagt, dass die Gewerkschaften ein großes Interesse daran haben, dass ihr Tarifvertrag auch in einem Betrieb gilt.
Viele Grüße
Thomas
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