Bezeichnung bei freiberuflicher Tätigkeit

Hallo und guten Abend!

eine hypothetische Frage zu freiberuflicher Tätigkeit:

Befände sich jemand am Ende eines volkswirtschaftlichen Studiums und möchte sich etwas Geld durch eine Honorartätigkeit im Bereich Datenverarbeitung dazuverdienen
UND
gleichzeitig würde derjenige nach dem Studium gerne freiberuflich als Volkswirt tätig sein,
WELCHE
Bezeichnung wäre dann die richtige bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit?

Volkswirt? Wirtschaftsberater und Datenerfasser?

Oder sollten dann 1.) Anmeldung als Datenerfasser 2.) Abmeldung als Datenerfasser und 3.) Anmeldung als Volkswirt erfolgen?

Danke schon mal und viele Grüße!

Hallo,

unter Datenerfasser versteht man, wenn jemand z.B. Daten am PC eintippt. Dies ist keine freiberufliche Tätigkeit.

Gruß Merger

Der Volkswirt ist kein Freier Beruf bzw. keine freiberufliche Tätigkeit;
ein Volkswirt der wirtschaftlich berät kann eventuell freiberuflich tätig sein.

Genau so wenig ist die Datenerfassung eine freiberufliche Tätigkeit.

Hallo,

die beiden Beiträge sind natürlich berechtigt, wahrscheinlich war es gestern einfach zu spät, so dass ich mich ungeschickt verkürzt ausgedrückt habe. Hier ergänzend zu meiner Anfrage:

  • die angestrebte Tätigkeit nach Abschluss des Studiums ist „in der Wirtschaftsberatung als Volkswirt“ freiberuflich tätig sein (dazu gibt es auch noch weitere Qualifikationen, die aber für die hypothetische Frage nicht relevant sind)

  • die Tätigkeit, welcher jetzt nachgegangen werden könnte ist eine „Kodiertätigkeit“ in der Marketingforschung und die entsprechende Organisation gibt die Empfehlung, das sei „als freiberufliche Tätigkeit“ anzumelden…

  • Ist es, wie bei einer Gewerbeanmeldung, so dass es sehr relevant ist, welche „Bezeichnung“ man der bei der freiberuflichen Tätigkeit angibt? Es heisst ja, dass es grade beim Gewerbe schwer wäre, „etwas anderes“ zu tun, als das, wofür das Gewerbe angemeldet wurde…

  • Die allgemein hypothetische Frage also ganz naiv-platt formuliert: Wenn beispielsweise ein freiberuflicher „Wirtschaftsberater“ den Künstler in sich entdeckt und deshalb seine „kreativen Werke“ an Kunden verkauft, akzeptiert das dann das Finanzamt oder sagt es dann „nein, dafür müssten sie auch als Künstler freiberuflich tätig sein!“?

viele Grüße!

Ergänzung:

bitte nachfolgenden Gesetzestext lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

  • die angestrebte Tätigkeit nach Abschluss des Studiums ist

„in der Wirtschaftsberatung als Volkswirt“ freiberuflich tätig
sein (dazu gibt es auch noch weitere Qualifikationen, die aber
für die hypothetische Frage nicht relevant sind)

das ist grundsätzlich möglich

  • die Tätigkeit, welcher jetzt nachgegangen werden könnte ist
    eine „Kodiertätigkeit“ in der Marketingforschung und die
    entsprechende Organisation gibt die Empfehlung, das sei „als
    freiberufliche Tätigkeit“ anzumelden…

Was hindert einen dran, dafür ein Gewerbe anzumelden ?

Ich weiss jetzt nicht genau, was unter „Kodiertätigkeit“ zu verstehen ist, da müßte man erst mal überprüfen, ob es eine freiberufliche Tätigkeit wäre.

Eine andere Möglichkeit ist halt, man meldet das als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an;
und wenn die nichts dagegen haben, bleibt halt noch das Restrisiko mit dem Gewerbeamt.

  • Ist es, wie bei einer Gewerbeanmeldung, so dass es sehr
    relevant ist, welche „Bezeichnung“ man der bei der
    freiberuflichen Tätigkeit angibt? Es heisst ja, dass es grade
    beim Gewerbe schwer wäre, „etwas anderes“ zu tun, als das,
    wofür das Gewerbe angemeldet wurde…

Es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern das was man macht.

  • Die allgemein hypothetische Frage also ganz naiv-platt
    formuliert: Wenn beispielsweise ein freiberuflicher
    „Wirtschaftsberater“ den Künstler in sich entdeckt und deshalb
    seine „kreativen Werke“ an Kunden verkauft, akzeptiert das
    dann das Finanzamt oder sagt es dann „nein, dafür müssten sie
    auch als Künstler freiberuflich tätig sein!“?

Ein Künstler ist in der Regel freiberuflich tätig.

Die Frage ist jetzt wohl:
ein Teil der Selbständikeit ist freiberuflich, ein Teil gewerblich:
Das kann viele Probleme mit sich bringen;
über die gewerbliche Tätigkeit entscheidet auch letztlich das Gewrbeamt.

Hallo!

erstmal vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort und vielen Denkanstöße!!

Ich weiss jetzt nicht genau, was unter „Kodiertätigkeit“ zu
verstehen ist, da müßte man erst mal überprüfen, ob es eine
freiberufliche Tätigkeit wäre.

Eine andere Möglichkeit ist halt, man meldet das als
freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an;
und wenn die nichts dagegen haben, bleibt halt noch das
Restrisiko mit dem Gewerbeamt.

Da das enstprechende Institut sehr viele Kodierer im Einsatz hat und das schon einige Jahre, gehe ich einfach davon aus, dass diese Aussage „…ist eine freiberufliche Tätigkeit“ stimmt. Es geht darum Schülerantworten in einem Test zu kontrollieren und diese dann nach Codes einzuordnen (1=richtig, 2=falsch, 3=nicht beantwortet, …usw.). das ganze geht dann als Liste zurück zum Institut…

  • Ist es, wie bei einer Gewerbeanmeldung, so dass es sehr
    relevant ist, welche „Bezeichnung“ man der bei der
    freiberuflichen Tätigkeit angibt? Es heisst ja, dass es grade
    beim Gewerbe schwer wäre, „etwas anderes“ zu tun, als das,
    wofür das Gewerbe angemeldet wurde…

Es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern das was man
macht.

Wenn das so ist, dann wäre vielleicht die „Lösung“ für die hypothetische Frage, dass man sich schonmal als „Wirtschaftsberater“ anmeldet und dann als Tätigkeit in einer Rechnung „Gemäß Werkvertrag stelle ich für die Auswertung von Schülerantworten … in Rechnung“ notieren sollte? So hätte man dann schon die richtige Bezeichnung gewählt und könnte in ein paar Monaten direkt weiter machen ohne noch mal was mit dem Amt zu klären. Denn warum sollte ein Wirtschaftsberater nicht auch mal so was machen, wenn er grad kein anderes Projekt hat, oder?

Das scheint mir nicht unnormal zu sein, dass mal mal was anderes machen muss, wenn grade kein Auftrag verfügbar ist, oder?

viele Grüße!

Hallo!

Da das enstprechende Institut sehr viele Kodierer im Einsatz
hat und das schon einige Jahre, gehe ich einfach davon aus,
dass diese Aussage „…ist eine freiberufliche Tätigkeit“
stimmt.

Ich bin ganz sicher, dass das Finanzamt anderer Meinung sein wird. Und:
Ich fahre jeden Tag auf einer Straße, die auf 60 beschränkt ist, mit etwa 80 und ich wurde nicht geblitzt. Also gehe ich davon aus, dass man das darf … :wink:

Es geht darum Schülerantworten in einem Test zu
kontrollieren und diese dann nach Codes einzuordnen …

Das ist eindeutig keine beratende Tätigkeit!

Wenn das so ist, dann wäre vielleicht die „Lösung“ für die
hypothetische Frage, dass man sich schonmal als
„Wirtschaftsberater“ anmeldet und dann als Tätigkeit in einer
Rechnung „Gemäß Werkvertrag stelle ich für die Auswertung von
Schülerantworten … in Rechnung“ notieren sollte?

Natürlich ist das eine Lösung. Wenn aber einer der Finanzbeamten einmal Zeit hat, das zu lesen, was er so abarbeitet (haben sie nicht oft, aber hin und wieder doch mal), dann wird ihm das auffallen und dann gibt es Ärger. Finanzprüfer haben idR die Zeit dazu!

Denn warum sollte ein Wirtschaftsberater
nicht auch mal so was machen, wenn er grad kein anderes
Projekt hat, oder?

Weil das eben keine Tätigkeit ist, die er im Rahmen seine „Freiberuflichkeit“ ausüben darf. Und wenn nur ein Teil der Tätigkeit gewerblich ist, ist das ganze gewerblich.

Das scheint mir nicht unnormal zu sein, dass mal mal was
anderes machen muss, wenn grade kein Auftrag verfügbar ist,
oder?

Nein, ist es nicht. Grafikkollegen von mir lösen das Problem, indem sie eine zweite Firma gründen - eine für gewerblich, eine für freiberuflich.

lg
Richard

Gut,
das würde dann wahrscheinlich unter "unterrichtende Tätigkeit " fallen.

Das ist auch ein freier Beruf: Unterricht, Nachhilfe etc.

Einfach so beim Finanzamt als Freier Beruf anmelden;
und abwarten, ob es anerkannt wird…

Aber schon die genaue Tätigkeit angeben, und die Betonung auf Unterrichtende Tätigkeit, Nachhilfe oder ähnliches legen.

Das andere ist der Diplom Volkswirt als Wirtschaftsberater, Unternehmensberater:
das kann auch als Freier Beruf annerkant werden: Beratender Betriebswirt

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutsch…

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#allgemein

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Hallöle!

Aber schon die genaue Tätigkeit angeben, und die Betonung auf
Unterrichtende Tätigkeit, Nachhilfe oder ähnliches legen.

Das andere ist der Diplom Volkswirt als Wirtschaftsberater,
Unternehmensberater:
das kann auch als Freier Beruf annerkant werden: Beratender
Betriebswirt

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutsch…

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#allgemein

Danke für die Links, die haben mir gut weitergeholfen. Scheint mir doch alles sehr „grauzonig“ zu sein. Vielleicht wäre es rein hypothetisch doch das beste, die Finger von so was zu lassen… (also nicht von der Beratung, aber…)

viele Grüße!

Hallo Richard,

Ich fahre jeden Tag auf einer Straße, die auf 60 beschränkt
ist, mit etwa 80 und ich wurde nicht geblitzt. Also gehe ich
davon aus, dass man das darf … :wink:

Ach, Du kennst also die Sierichstraße in Hamburg! :smile:

Es geht darum Schülerantworten in einem Test zu
kontrollieren und diese dann nach Codes einzuordnen …

Das ist eindeutig keine beratende Tätigkeit!

Wenn ich so drüber nachdenke, ist das wirklich „sehr schwammig“… Aber wie wäre das eigentlich, wenn ein Berater tatsächlich in Rahmen seiner Beratertätigkeit, selber für eine Zeit Controlling übernimmt oder ein Konzept erarbeitet. Diese Backoffice-Tätigkeiten müsste er doch auch abrechnen, auch wenn „Backoffice“ keine Beratung ist, oder?

Das scheint mir nicht unnormal zu sein, dass mal mal was
anderes machen muss, wenn grade kein Auftrag verfügbar ist,
oder?

Nein, ist es nicht. Grafikkollegen von mir lösen das Problem,
indem sie eine zweite Firma gründen - eine für gewerblich,
eine für freiberuflich.

Ich bin mittlerweile für „Finger weg davon“, aber ich merke mir das trotzdem mal, was Du mir hier schreibst…

viele Grüße!