Hallo!
Da das enstprechende Institut sehr viele Kodierer im Einsatz
hat und das schon einige Jahre, gehe ich einfach davon aus,
dass diese Aussage „…ist eine freiberufliche Tätigkeit“
stimmt.
Ich bin ganz sicher, dass das Finanzamt anderer Meinung sein wird. Und:
Ich fahre jeden Tag auf einer Straße, die auf 60 beschränkt ist, mit etwa 80 und ich wurde nicht geblitzt. Also gehe ich davon aus, dass man das darf … 
Es geht darum Schülerantworten in einem Test zu
kontrollieren und diese dann nach Codes einzuordnen …
Das ist eindeutig keine beratende Tätigkeit!
Wenn das so ist, dann wäre vielleicht die „Lösung“ für die
hypothetische Frage, dass man sich schonmal als
„Wirtschaftsberater“ anmeldet und dann als Tätigkeit in einer
Rechnung „Gemäß Werkvertrag stelle ich für die Auswertung von
Schülerantworten … in Rechnung“ notieren sollte?
Natürlich ist das eine Lösung. Wenn aber einer der Finanzbeamten einmal Zeit hat, das zu lesen, was er so abarbeitet (haben sie nicht oft, aber hin und wieder doch mal), dann wird ihm das auffallen und dann gibt es Ärger. Finanzprüfer haben idR die Zeit dazu!
Denn warum sollte ein Wirtschaftsberater
nicht auch mal so was machen, wenn er grad kein anderes
Projekt hat, oder?
Weil das eben keine Tätigkeit ist, die er im Rahmen seine „Freiberuflichkeit“ ausüben darf. Und wenn nur ein Teil der Tätigkeit gewerblich ist, ist das ganze gewerblich.
Das scheint mir nicht unnormal zu sein, dass mal mal was
anderes machen muss, wenn grade kein Auftrag verfügbar ist,
oder?
Nein, ist es nicht. Grafikkollegen von mir lösen das Problem, indem sie eine zweite Firma gründen - eine für gewerblich, eine für freiberuflich.
lg
Richard