Bezeichnung eines Hauses

Macht es einen Unterschied -rechtlich, steuerrechtlich oder bei der Gebäude-Versicherung- ob ein Haus als „Zweifamilienhaus“ oder als „Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung“ bezeichnet wird?

Was wäre denn wohl die passende Bezeichnung für ein ursprünglich für eine Familie gebautes Haus (Bauunterlagen), dessen Dachgeschoss (42 qm) vermietet ist.

Freundliche Grüße

moin,

ein 2familienhaus ist ein haus mit 2 abgeschlossenen wohnung. ein 1familienhaus mit einliegerwohnung ist „eigentlich“ ein 1familienhaus, bei dem eine (meist kleinere) wohnung integriert wurde, die gegenüber der hauptwohnung von untergeordneter bedeutung ist (entweder hinsichtl. fläche oder aufteilung). die einlieferwohnung muß nicht zwangsläufig „abgeschlossen“ sein (ist es aber meistens), muß aber selbständig vermietbar sein. näheres dazu siehe unter http://de.wikipedia.org/wiki/Einliegerwohnung

im geschilderten fall tippe ich auf simples 1familienhaus ohne einliegerwohnung, da sich aus der schilderung erstmal keine solche erkennen läßt. kann aber dennoch sein - dazu müßtest du mehr butter bei die fische bringen.

saludos, borito

Es geht um ein Haus, dass als Einfamilienhaus gebaut wurde (lt. Bauunterlagen, in dem seit 5 Jahren eine Mieterin eine kleine Wohnung hat (42 qm, abgeschlossen, im Dachgschoss).

Bei Kauf des Hauses und damit verbundener neuer Gebäudevesicherung bezeichnet die Versicherung das Haus als 2-Familien-Haus.
Vermutlich, weil damit höhere Versicherungsprämien verbunden sind (??)

hi kasl,

ja, damit sind i.d.r. höhere prämien verbunden - aber nicht, weil die versicherungen angeblich so gerne abziehen, sondern weil sich das aus einem logischerweise erhöhten risiko ergibt. wo zwei wohnen, kann (nicht muß) doppelt so viel passieren.
wahrscheinlich hat die versicherung gar keine andere unterscheidung als ein-, zwei- oder mehrfamilienhaus (so kenne ich das von meiner).

worauf du aber auf alle fälle noch achten solltest, ist, daß du als vermieter i.a. auf eine andere haftpflicht angewiesen bist als wenn du alleine (also als eine familie) wohnst. da solltest du dich bei deiner versicherung nochmal schlau machen.

saludos, borito

Hallo borito,

Danke für Deine Infos !

du als vermieter i.a. auf eine andere haftpflicht angewiesen
bist als wenn du alleine (also als eine familie) wohnst

Meinst Du die Gebäude-Haftpflichtversicherung. Das ist doch schon offensichtlich, durch die Bezeichnung „2-Familien“-Haus ausgedrückt
(oder ??)
oder meinst Du die persönliche Haftpflichtversicherung?

Liebe Grüße zum Wochenende
kasl

hi kasl,

ja, ich meinte die g-haftpflicht. du hast das in deinem vorgehenden posting etwas ungenau ausgedrückt (gebäudeversicherung), daher nochmal mein hinweis.

die gebäude- oder wohngebäudeversicherung wäre nicht identisch mit der gebäudehaftpflicht - daher lieber nochmal genau eruieren, bevor man plötzlich blank dasteht.
wenn du eh schon eine gebäudehaftpflicht hast, ist´s ja gut.

saludos, borito

Dank Dir noch einmal herzlich

kasl