Macht es einen Unterschied -rechtlich, steuerrechtlich oder bei der Gebäude-Versicherung- ob ein Haus als „Zweifamilienhaus“ oder als „Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung“ bezeichnet wird?
Was wäre denn wohl die passende Bezeichnung für ein ursprünglich für eine Familie gebautes Haus (Bauunterlagen), dessen Dachgeschoss (42 qm) vermietet ist.
Freundliche Grüße