ich höre gerade „Der Schwarm“.
(ich betone das, weil ich nicht im Buch nachlesen kann,
ob der Autor den Satz wirklich so schrob).
Es fällt der Satz:
„Kann man einen Wal als einen Mörder bezichtigen.“
Ich hätte gesagt:
jemanden des Mordes bezichtigen.
Geht beides?
Oder nur eins?
Und wenn ja, welches?
(okay, ich weiß, dass meine Version zumindest auch richtig ist).
Hallo Elke,
deine Version ist richtig: jmndn einer Sache bezichtigen.
Im Großen Duden (Gr. Wöbu der dt. Spr) finde ich allerdings auch, als quellenloses Beispiel: „er wurde bezichtigt, gestohlen zu haben“ (2. Aufl. Bd I, S. 524).
Dies wiederum stürzt mich in Verwirrung, und ich halte es für falsch.
Grüße
Boris
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Im Großen Duden (Gr. Wöbu der dt. Spr) finde ich allerdings
auch, als quellenloses Beispiel: „er wurde bezichtigt,
gestohlen zu haben“ (2. Aufl. Bd I, S. 524).
Dies wiederum stürzt mich in Verwirrung, und ich halte es für
falsch.
Hallo Elke,
kann schon sein, dass der das so schrob, das Buch ist ja auch etwas verschroben…
Zur Frage:
Schon in meinem Duden Stilwörterbuch von 1963 steht als Beispiel ein Infinitivsatz, wie ihn Boris für falsch hält, im Wahrig von 1978 ebenfalls.
Beispiele für die Verwendung gibt es hier zuhauf http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-portal/de/wort_…
der Grimm (Das ist doch sonst Kreszenz’ Domäne - Grüß Dich Kreszenz!)
BEZICHTIGEN [Lfg. 1,8], arguere, insimulare, ahd. inzihtigôn, falsch geschrieben bezüchtigen: die verbrechen wormit man ihn bezüchtiget. OPITZ Arg. 2, 16; die ungebühr, mit welcher die ganze welt unsern soldatenstand bezüchtiget. BUTSCHKY kanzl. 190; so wird uns niemand einer untreu gegen unsere kirchen bezüchtigen können. 836; mein vater wurde bezichtigt, in verrätherischem vernehmen mit Frankreich zu stehen. SCHILLER 190b;
so tief, als man die königin bezichtigt,
herabzusinken kostet viel. 280b.
geht leider auf die Etymologie nicht ein, hilft uns also auch nicht wirklich.
Mehr bietet da das
Etymologische Wörterbuch des Deutschen (dtv)
Bezichtigen ‘verdächtigen, beschuldigen’. Zum Substantiv ahd. biziht (9./10. Jh), mhd. bezicht ‘Beschuldigung’ (zu ahd bizihan ‘beschuldigen’, 9. Jh., zur Herkunft siehe zeihen), wird das Verb frühnhd bezichten (15. Jh.) hinzugebildet, das im 16. Jh. von der erweiterten Form bezichtigen verdrängt wird.
Dieser Ableitung entnehme ich, daß die von Dir er- und hinterfragte Konstruktion durchaus möglich ist.